Der Stadtrat

Stadtrat der Stadt Netzschkau

Fraktion Gewerbeverein Netzschkau und Umgebung e. V.

  • Bürgermeister Mike Purfürst
  • Detlef Purfürst 
  • Udo Bischof
  • Annegret List
  • Ulf Voit
  • Tobias Voit
  • Rita Paatsch
  • Frank Wurlitzer
  • Jörg Haftmann
  • Rüdiger Sagan

 

Fraktion CDU

  • Jürgen Dillner
  • Jürgen Schneider
  • Dorit Wunderlich
  • Ulrike Porst
  • Kai Heroldt

 

Fraktion SPD

  • Holm Scheibchen
  • Matthias Röseler

 

Der Stadtrat der Stadt Netzschkau ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Stadt. Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten überträgt.

Geschäftsordnung des Stadtrates

Ausschüsse

In der Stadt Netzschkau gibt es zwei beschließende Ausschüsse: den Verwaltungsausschuss und den Technischen Ausschuss.

Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 8 weiteren Mitgliedern des Stadtrates.  

Über Aufgaben, die die Stadt Netzschkau als erfüllende Gemeinde im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft anstelle oder für die beteiligte Gemeinde Limbach wahrnimmt, entscheidet der Gemeinschaftsausschuss.

 

Bürgerinformationssystem

Herzlich Willkommen auf dem Bürgerinformationssystem der Stadt Netzschkau. 

Hier erhalten Sie aktuelle Informationen zu unserer Ratsarbeit. 

Büro Stadtrat

Anja Reiher
Markt 12
08491 Netzschkau

0 37 65/ 39 01 10
0 37 65/ 3 41 88
E-Mail senden
http://www.netzschkau.de

geplante Sitzungstermine 2024

Dienstag              30.01.2024        

Dienstag              27.02.2024

Dienstag              26.03.2024

Dienstag              23.04.2024

Dienstag              28.05.2024

Dienstag              25.06.2024

Dienstag              30.07.2024       

Dienstag              27.08.2024

Dienstag              24.09.2024         

Dienstag              29.10.2024 

Dienstag              26.11.2024 

Dienstag              17.12.2024 

Änderungen vorbehalten! Finden die Sitzungen statt, erfolgt die Bekanntmachung mind. 7 volle Tage vor dem Sitzungstermin.