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Erhöhung der Gebühr für den Personalausweis

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Erhöhung der Gebühr für den Personalausweis

Angesichts der gleichermaßen gestiegenen Kosten beim Ausweishersteller und bei den Personalausweisbehörden wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises, mit Beschluss des Bundesrates am 30.01.2026, angehoben.

Die Änderung soll nach Verkündung im Bundesgesetzblatt am 07.02.2026 in Kraft treten, um eine kostendeckende Arbeit der Behörden wieder zu ermöglichen.

Ab dem 07.02.2026 fallen daher folgende Gebühren an:

Personalausweis für Antragstellende ab 24 Jahren: 46,00 €

Personalausweis für Antragstellende unter 24 Jahren: 27,60 €

Die Kosten für die Aufnahme des biometrischen Lichtbildes sind in diesen Gebühren nicht enthalten. Bei Aufnahme des Lichtbildes im Einwohnermeldeamt der Stadt Netzschkau werden zusätzlich 6,00 € veranschlagt.

Die Gebühren sind durch die Gesetzgebung bundesweit einheitlich.