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Ankündigung von Vermessungsarbeiten

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Ankündigung von Vermessungsarbeiten

Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) führt ab März 2026 örtliche Vermessungs- und Erhebungsarbeiten an der Landesgrenze zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen durch. Die Arbeiten umfassen u. a. das Aufsuchen sowie die Überprüfung von Landesgrenzpunkten und werden in dem auf der Übersichtskarte gekennzeichneten Gebiet durchgeführt.

Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636).

Die Vermessungsarbeiten werden von Mitarbeitern des GeoSN ausgeführt, die sich durch einen Dienstausweis in Verbindung mit dem Personalausweis ausweisen. Gemäß § 5 SächsVermKatG sind die Mitarbeiter des GeoSN befugt, Flurstücke und bauliche Anlagen in Ausübung ihrer Tätigkeit zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen.

Die Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer der betroffenen Flurstücke werden gebeten, den Zugang zu den Grundstücken zu ermöglichen und zu gewähren. Ihre Anwesenheit ist jedoch nicht erforderlich, die Arbeiten können auch ohne Ihre Anwesenheit ausgeführt werden.

Vermessungs- und Grenzmarken sind nach § 6 SächsVermKatG auf den Grundstücken zu dulden und Handlungen, die die Erkennbarkeit oder Verwendbarkeit beeinträchtigen können, zu unterlassen.

Als Ansprechpartner im GeoSN steht Ihnen Herr Dirk Böhler E-Mail landesgrenzen@geosn.sachsen.de) zur Verfügung.

Informationen zum Datenschutz können Sie unter www.geosn.sachsen.de nachlesen.

Dresden, den 07.01.2026

Landesamt für Geobasisinformation Sachsen, Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden