Page 14 - Stadtanzeiger 07.2014
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14 Nummer 7 Netzschkauer Stadtanzeiger Samstag, 19. Juli 2013 mit grünordnerischen Festsetzungen „Lauschgrüner Hof“ Im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft macht die Stadt Netz- kann einschließlich ihrer Begründung bei der Stadtverwaltung schkau als erfüllende Gemeinde Folgendes für die Gemeinde Lim- Netzschkau, Bauabteilung, 08491 Netzschkau, Markt 12, bach bekannt: während der üblichen Dienststunden: montags bis freitags 09.00 – 12.00 Uhr dienstags 13.00 – 18.00 Uhr Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG donnerstags 13.00 – 17.00 Uhr der Gemeinde Limbach und 1. Kindertageseinrichtungen zusätzlich im Bürgermeisteramt der Gemeinde Limbach, 08491 Limbach, Alte Schulgasse 1, Zi. 2: 1.1. Betriebskosten je Platz und Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten dienstags 09.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr donnerstags 09.00 – 12.00 Uhr Betriebskosten je Platz eingesehen werden. Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h Jedermann kann die Satzung einsehen und über ihren Inhalt in € in € in € Auskunft verlangen. erforderliche 641,73 296,18 211,75 Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 3 und Abs. 2 BauGB Personalkosten bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in erforderliche 268,61 123,97 58,60 der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Sachkosten Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der erforderliche 910,34 420,15 270,35 Gemeinde Limbach, 08491 Limbach, Alte Schulgasse 1, geltend ge- Betriebskosten macht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteiligen Be- der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. triebskosten (z. B. 6-h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erfor- Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die derlichen Betriebskosten für 9 h) Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leis- 1.2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat tung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädi- Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h gungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von in € in € in € drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Landeszuschuss 150,00 150,00 100,00 Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Elternbeitrag 175,48 92,80 60,00 Sachsen (SächsGemO) (ungekürzt) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- Gemeinde 584,86 177,35 110,35 schriften zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach ihrer Be- (inkl. Eigenanteil kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. freier Träger) Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge- 1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, Aufwendungen in € 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGe- Abschreibungen mO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, Zinsen 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder Miete b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen- Gesamt über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht 1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat worden ist. Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend ge- in € in € in € macht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Gesamt 910,34 420,15 270,35 Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Netzschkau, den 08.07.2014 Limbach, den 30.06.2014 Purfürst Purfürst Bürgermeister Bürgermeister
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