Page 11 - Stadtanzeiger 07.2014
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Netzschkauer Stadtanzeiger Nummer 7 11 Samstag, 19. Juli 2013 Männer Frauen Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Kennung Geburtsjahres- Kennung Geburtsjahres- Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit gruppe gruppe der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten A1 1994 bis 1996 F1 1994 bis 1996 überprüfen. Will ein Wahlberechtigter die Daten von anderen im A2 1990 bis 1993 F2 1990 bis 1993 Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen, muss er Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit B1 1985 bis 1989 G1 1985 bis 1989 oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. B2 1980 bis 1984 G2 1980 bis 1984 Das Recht auf Einsichtnahme besteht nicht hinsichtlich der Daten C1 1975 bis 1979 H1 1975 bis 1979 von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunfts- sperre gemäß § 34 Sächsisches Meldegesetz eingetragen ist. Wäh- C2 1970 bis 1974 H2 1970 bis 1974 rend der Einsichtsfrist ist das Anfertigen von Auszügen aus dem D1 1965 bis 1969 I1 1965 bis 1969 Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte gegen Erstattung der D2 1955 bis 1964 I2 1955 bis 1964 Sachkosten zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prü- fung des Wahlrechts einzelner Personen steht. Die Auszüge dürfen E1 1945 bis 1954 K1 1945 bis 1954 nur zu diesem Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht E2 1944 und früher K2 1944 und früher zugänglich gemacht werden. Die Registrierung des Stimmabgabeverhaltens erfolgt für 5 Ge- 3. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig burtsjahresgruppen getrennt nach Männern und Frauen: hält, kann während der Zeit der Einsichtnahme, vom 11. August Männer Frauen bis zum 15. August 2014 ,spätestens am 15. August 2014 bis 12.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Netzschkau unter o.g. An- Kennung Geburtsjahres- Kennung Geburtsjahres- schrift schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch gruppe gruppe einlegen. A 1990 bis 1996 F 1990 bis 1996 4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, B 1980 bis 1989 G 1980 bis 1989 erhalten bis spätestens 10. August 2014 eine Wahlbenachrichti- C 1970 bis 1979 H 1970 bis 1979 gung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeich- D 1955 bis 1969 I 1955 bis 1969 nis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahl- E 1954 und früher K 1954 und früher recht nicht ausüben kann. Netzschkau, den 01.07.2014 Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Brief- wahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrich- tigung. 5. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 4 – Vogtland 4 durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum Mike Purfürst dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Bürgermeister 6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag: 6.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtig- Öffentliche Bekanntmachung ter ohne Angabe von Gründen, 6.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und rechtigter die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die An- 6. Sächsischen Landtag am 31. August 2014 tragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis oder die für die Stadt Netzschkau zugleich als erfüllende Gemeinde Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis versäumt hat, der Verwaltungsgemeinschaft Netzschkau/Limbach b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf 1. Am 31. August 2014 findet die Wahl zum 6. Sächsischen Land- der Antrags- oder Einspruchsfrist entstanden ist, tag statt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetra- c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wor- gen ist oder einen Wahlschein hat. den und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerver- 2. Die Wählerverzeichnisse für die Wahlbezirke der Stadt Netzsch- zeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist. kau und der Gemeinde Limbach werden in der Zeit vom 11. Au- Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetrage- gust bis 15. August 2014 während der allgemeinen Öffnungs- nen Wahlberechtigten bis zum 29. August 2014, 16.00 Uhr, bei zeiten der Stadtverwaltung Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zim- Montag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr mer 14, Markt 12, 08491 Netzschkau, mündlich, schriftlich oder Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr elektronisch beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist Mittwoch geschlossen nicht zulässig. Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr Im Falle einer Beantragung per E-Mail ist diese ausschließlich an Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr folgende Adresse p.fleischer@stadtverwaltung-netzschkau.de zu in der Stadtverwaltung Netzschkau, Einwohnermeldeamt, richten. Um eine zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers zu Zimmer 14, Markt 12, 08491 Netzschkau, für die Wahlberech- ermöglichen, ist dabei die Angabe von Familienname, die Vorna- tigten zur Einsichtnahme bereit gehalten. men, Geburtsdatum, Wohnanschrift und der Wählerverzeichnis- Der Ort der Einsichtnahme ist nicht barrierefrei. nummer zwingend erforderlich.
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