Page 7 - Stadtanzeiger 05.2015
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Netzschkauer Stadtanzeiger Nummer 5 7 Samstag, 23. Mai 2015 BUND für Umwelt u. 08.02.2010 Nähe Stoppbach; Beachtung des bachabwärts liegenden Naturschutz, LV Sach- Flächennaturdenkmals „Orchideenwiese Stoppbachtal“ sen e.V. NABU LV – Sachsen 12.07.2010 Nachbarschaft FFH-Schutzgebiet Göltzschtal, arten- 05.08.2011 schutzrechtliche Belange; Sicherung der ökologischen 18.08.2013 Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Pflanzenstandorten für Tiere insbesondere Vögel; Beein- trächtigung Landschaftsbild; Versiegelung Stellungnahmen und 2 Bürger 16.05.2013 Bedenken wegen Lärm und Schmutzbelästigung, Ein- Eingaben der Öffentlichkeit 17.05.2013 haltung der Abstandsflächen zum angrenzenden Wohn- (Einsichtnahme grundstück (auch Böschung wegen ev. Grundwasser im in Planungsun- Keller) terlagen wurde genommen) Unterschriften-Samm- 23.05.2013 Geruchs- und Lärmbelästigung; Schutz des angrenzen- lung von 60 Bürgern (58 Bürger den Wohngebietes; Schutz des nahe liegenden Schul- nahmen landheimes; Sicherung der Qualität eines nahegelege- keine Einsicht nen Wanderweges in ausgelegte Planungsunter- lagen) Verwaltungsakte Landratsamt 21.03.2012 Verordnung des LRA – Vogtlandkreis zur Änderung der Vogtlandkreis Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Unte- res Göltzschtal“ vom 21.03.2012 über die Ausgliederung der Flurstücke Nr. 526, 525, ,524 und 524/a (Plangebiet) Gutachten Ingenieurbüro für 05.12.2011 Gutachten – Berichts-Nr. 2011-08491-2/01 Akustik und Umwelt- Schallimmissionsprognose/Lärmbelastung schutz, Plauen Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich unter Stadtverwaltung Netzschkau, Markt 12, Bauabteilung, Zim- mer 1 und 2 in 08491 Netzschkau oder mündlich zur Niederschrift bei Stadtverwaltung Netzschkau, Markt 12, Bauabteilung Zimmer 1 und 2 in 08491 Netzschkau, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberück- sichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB). Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Netzschkau, den 11.05.2015 Bürgermeister In seiner Begrüßungsansprache ging unser Bürgermeister auf die Weitere wissenswerte Informationen Historie dieses Gedenksteines ein. Er erinnerte daran, dass kommu- nalpolitisch noch nicht alles aus dieser dunklen Zeit aufgearbeitet Gedenken zum Tag der Befreiung ist. Er dankte Franziska Lange, die mit viel Fleiß und Gewissenhaf- tigkeit ein wenig Licht in das Dunkel der braunen Stadtgeschichte Am 8. Mai fand auf dem Netzschkauer Friedhof an der Gedenktafel brachte, als sie das Leben und das Leid der nach Netzschkau ver- für die verstorbenen Kinder von Zwangsarbeitern eine bewegen- schleppten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter erforschte. de Gedenkveranstaltung des Friedenskreises Vogtland und der Und er sagte: „70 Jahre sind vergangen, seitdem der Faschismus mi- Netzschkauer Basisgruppe der Linken und des Bürgervereins litärisch besiegt wurde, aber es scheint mir, als stünden wir immer von Netzschkau statt. Zu den Teilnehmern gehörten auch Pfarrer noch vor der Aufgabe, die Wurzeln zu bekämpfen um ihn endgültig Scholz von der katholischen Kirchgemeinde, der Bürgermeister, auszurotten. Der Tod dieser Kinder ist uns Verpflichtung, alles für Vertreter des Netzschkauer Stadtrates und der Stadtverwaltung den Weltfrieden zu tun, damit sich so etwas nie mehr wiederholt, sowie Frau Steiner von der Kriegskinderstiftung. Besonders freu- nicht in Deutschland und nirgends auf der Welt. Das Leiden der ten sich die Organisatoren über die Teilnahme von Frau Röder, die Kinder im Krieg ist heute nicht geringer als vor 70 Jahren. Sehen wir zu den überlebenden Opfern der grauenhaften Zeit von 1933 bis uns die gegenwärtigen Ereignisse an und das damit verbundene 1945 gehörte. Elend der Flüchtlinge und ihrer Kinder.“
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