Page 3 - Stadtanzeiger 05.2015
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Netzschkauer Stadtanzeiger Nummer 5 3 Samstag, 23. Mai 2015 durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise als ge- Aus dem Rathaus wählt kennzeichnet. 6. Jeder Wähler kann – außer er besitzt einen Wahlschein – nur in WahIbekanntmachung dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeich- nis er eingetragen ist. für die Wahl zum Landrat des Vogtlandkreises Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Per- sonalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern 1. Am Sonntag, dem 7. Juni 2015, findet die Wahl des Landrates ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. des Vogtlandkreises statt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlrau- Der Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist Sonntag, der mes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine 28. Juni 2015. Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Die Wahlzeit dauert jeweils von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 7. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabga- 2. Die Stadt Netzschkau ist in folgende 4 Wahlbezirke eingeteilt: be in einem beliebigen Wahlraum des für ihn zuständigen Wahlge- - Wahlbezirk Nr. 376 bietes (Vogtlandkreis) oder durch Briefwahl wählen. Wahlraum Jugendclub Netzschkau, 08491 Netzschkau, 8. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen Stimm- Markt 14 zettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtli- - Wahlbezirk Nr. 377 chen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit Wahlraum Sporthalle Netzschkau, 08491 Netzschkau, Sied- dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und lungsstraße 35 dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den auf dem - Wahlbezirk Nr. 378 Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger übersenden, dass er Wahlraum Feuerwehrdepot Netzschkau, 08491 Netzschkau, dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief Elsterberger Straße 5 kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. - Wahlbezirk Nr. 379 9. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur Wahlraum Bürgerhaus Brockau, 08491 Netzschkau, OT persönlich ausüben. Brockau, Elsterberger Str. 4 Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein zum 17.05.2015 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die kann. sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt. Die Wahlräume sind für Wahlberechtigte mit körperlicher Beein- Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl trächtigung geeignet und eingerichtet, so dass ihnen die Teilnah- herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe me an der Wahl möglichst erleichtert wird. bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist straf- Der Briefwahlvorstand tritt zur Zulassung der Wahlbriefe um 15.00 bar (§ 1 07a Abs. 1 und 3 StGB). Uhr im Sitzungssaal der Stadtverwaltung Netzschkau, Markt 12, 10. Die Wahlhandlung, die Zulassung der Wahlbriefe, sowie die 08491 Netzschkau zusammen. Die Ermittlung des Briefwahlergeb- anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses nisses erfolgt ab 18.00 Uhr. im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das 3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Der Stimmzettel für die Wahl des Landrates ist von hellgrüner Far- Netzschkau, den 11.05.2015 be, bei einem etwaigen zweiten Wahlgang von helloranger Farbe. Der Stimmzettel wird im Wahlraum bereitgehalten und dem Wäh- ler bei Betreten des Wahlraumes ausgehändigt. 4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Bei mehreren Wahlvorschlägen: Der Stimmzettel enthält die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Mike Purfürst Stand und die nach § 21 Abs. 2 KomWO bekannt gemachte An- Bürgermeister schrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge. 5. Bei mehreren Wahlvorschlägen: Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber Impressum: Das Amtsblatt erscheint 1 x monatlich kostenlos für alle Haushalte im Verwaltungsgebiet. Herausgeber: Stadtverwaltung Netzschkau, Gemeindeverwaltung Limbach, Secundo-Verlag GmbH • E-Mail: c.hegner@stadtverwaltung- netzschkau.de • Internet: www.netzschkau.de • Verantwortlich für den amtlichen Teil: der Bürgermeister der Stadt Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau; für die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Limbach: der Bürgermeister der Gemeinde Limbach, Alte Schulgasse 1, 08491 Limbach; für den Inhalt der Rubriken: die aufgeführten Verfasser; für den Druck und Verlag: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, 08496 Neumark, Telefon 03 76 00 / 36 75, Telefax 03 76 00 / 36 76; für den übrigen Inhalt und Anzeigenteil: Herr Peter Geiger • Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 08.06.2015 • Erscheinungstag nächste Ausgabe: 20.06.2015 Bürger außerhalb des Verantwortlichkeitsbereiches der Stadtverwaltung Netzschkau und der Gemeindeverwaltung Limbach können den Stadtanzeiger sowohl im Sekretariat des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Netzschkau als auch in der Gemeindeverwaltung Limbach abholen.
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