Page 9 - Stadtanzeiger 02.2015
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Netzschkauer Stadtanzeiger Nummer 2 9 Samstag, 21. Februar 2015 Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Diesen Artikel möchten wir natürlich ebenfalls dazu nutzen, um (20.04.2012): Hinweise zu den geologischen Verhältnissen, zur über den derzeitigen Stand (15. Jan. 2015) zu berichten. Es gingen Lage in der Erdbebenzone und zur natürlichen Radioaktivität bisher zirka 35.000,00 € ein, die wir wiederum im Sanierungsgebiet 4. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser „Innenstadtbereich“ Stadt Netzschkau einsetzen werden und nicht Landratsamt Vogtlandkreis (26.04.2012): Wasserwirtschaft, an Bund und Land abführen müssen. Wasserrecht: Berücksichtigung eines Gewässerrandstreifens Sollten Sie noch Fragen haben, so steht Ihnen Herr Kölbel, zustän- am Stoppbach diger Mitarbeiter der Bauverwaltung, weiterhin gern zur Verfü- gung. Viele Grundstückseigentümer haben diese Möglichkeit be- 5. Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter reits wahrgenommen, um Hintergrundinformationen zu erhalten. Landratsamt Vogtlandkreis (26.04.2012): Denkmalschutz: Be- Eine häufig gestellte Frage war die, warum der Gutachterausschuss rücksichtigung der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude für Grundstückswerte so viele unterschiedliche Wertzonen festge- (Pförtnerhäuschen, Trafoturm) Landesamt für Denkmalpflege (26.03.2012): Berücksichtigung legt hat. Die Ursache dafür ist, dass sich in diesen unterschiedlichen Wertzonen laut Gutachterausschuss die Wertverhältnisse durch der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude Landesamt für Archäologie (05.03.2012): Hinweise zu archäo- die Sanierung unterschiedlich geändert haben und somit weichen die Endwerte in den einzelnen Zonen voneinander ab. Das hat zur logischen Grabungen. Folge, dass es zu der unterschiedlichen Bodenwertsteigerung Die der Stadt Netzschkau in den bisherigen Verfahrensschritten kommt, welche in der folgenden Tabelle dargestellt ist. von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informa- tionen sind in die 2. Entwurfsfassung der Begründung eingeflos- Wert- Bodenwerterhöhung bei Bodenwerterhöhung bei sen. zone vorzeitiger freiwilliger vorzeitiger freiwilliger Ablösung Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung In- Ablösung mit 20 % Nachlass teressierten die Planunterlagen und vorliegenden umweltbe- in €/m² in €/m² zogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen 1 4,00 3,20 hierzu schriftlich unter Stadtverwaltung Netzschkau, Bauamt, Markt 12, 08491 Netzschkau, abgeben oder während der Sprech- 2 3,00 2,40 zeiten mündlich zur Niederschrift in Stadtverwaltung Netzsch- 3 3,00 2,40 kau, Bauamt, Markt 12, 08491 Netzschkau, abgeben. 4 1,00 0,80 Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. 5 1,00 0,80 Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene 6 1,00 0,80 Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Vorhaben- 7 0,00 0,00 und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsord- Wir möchten diese Mitteilung und besondere Danksagung jedoch nung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend ge- auch dazu nutzen, um die Grundstückseigentümer, die noch keine macht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung freiwillige Vereinbarung abgeschlossen haben, daran zu erinnern, nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gel- dass die Frist für den angebotenen Nachlass in Höhe von 20 % tend gemacht werden können. am 30.04.2015 abläuft. Bis zum 31.12.2015 kann dann noch ohne 20 % Nachlass der Ablösebeitrag in der Stadt eingezahlt werden. Netzschkau, 18.02.2015 Kommen keine weiteren Vereinbarungen zustande, ist die Stadt nach Abschluss der Sanierung (2016) verpflichtet, den Ausgleichs- beitrag per Bescheid zu 100 % zu erheben und das dann verein- nahmte Geld an Bund und Land abzuführen. In der Hoffnung auf Mike Purfürst ein weiteres gutes Miteinander und mit Dank verbleibe ich Bürgermeister Stadt Netzschkau mit freundlichen Grüßen Sanierungsgebiet „Innenstadtbereich“ Stadt Netzschkau Ihr Bürgermeister, Mike Purfürst Ausgleichsbeiträge vorzeitig und freiwillig abzulösen Achtung, Frist für Nachlass bei den gesetzlich vorgeschriebe- nen Ausgleichsbeiträgen in Höhe von 20 % läuft am 30.04.2015 Bürgermeistersprechstunde ab! Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger von Netzsch- Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, kau und den dazugehörigen Ortsteilen, sehr geehrte Grundstückseigentümer, die nächste Bürgermeistersprechstunde findet am Donners- sicher fiel es vielen Grundstückseigentümern nicht leicht, die tag, 5. März 2015, von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Büro des Ablösebeiträge für ihr Grundstück aufzubringen, das ist uns sehr Bürgermeisters (1. OG) im Rathaus, Markt 12, in Netzschkau wohl bewusst. Auch für uns war es nicht einfach, der Gesetzeslage statt. Zur Vorbereitung und um Wartezeiten zu vermeiden, entsprechend an Sie heranzutreten. Umso mehr sind wir froh darü- melden Sie sich bitte unter der Tel.-Nr. 03765/390110 kurz ber, dass Sie Verständnis dafür aufbrachten, auch dass sich bei den an und nennen den Anlass Ihres Besuches. vielen individuellen Terminen meist gute Gespräche entwickelten. Ihr Insbesondere vielen Dank dafür wie auch für das damit entgegen- Mike Purfürst, Bürgermeister gebrachte Vertrauen.
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