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Netzschkauer Stadtanzeiger Nummer 2 7 Samstag, 21. Februar 2015 Hinweis nach § 4 Abs. 4 der SächsGemO eines Altenpflegeheimes“ Stand Februar 2015, in Netzschkau OT Dungersgrün, 2. Entwurf, Planungsstand Februar 2015 Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO nach § 12 Baugesetzbuch, Verfahren nach § 13 und 13a Bau- zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als gesetzbuch zur Innenentwicklung. von Anfang an gültig zustande gekommen. Der Stadtrat der Stadt Netzschkau hat in seiner öffentlichen Sit- Dies gilt nicht, wenn zung am 17.02.2015 den Änderungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Neubau eines Altenpflegeheimes“ Stand Fe- 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, bruar 2015, in Netzschkau, OT Dungersgrün, 2. Entwurf, Planungs- 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge- stand Februar 2015, nach § 12 Baugesetzbuch, Verfahren nach nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt § 13 und 13a Baugesetzbuch zur Innenentwicklung, mehrheitlich worden sind, gefasst und beschlossen. 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs- Gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.d.F. vom 23.09.2013, geändert GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 i.V.m. § 4 SächsGemO 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist (Sächsische Gemeinde-Ordnung) 03.03. 2014, rechtsbereinigt vom a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet 01.05.2014, wird dieser Beschluss ortsüblich bekannt gemacht. hat oder Er trägt zur Klarstellung und Präzisierung des Beschlusses Nr. b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge- SR 04/2012 vom 28.02. 2012, bei. genüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach- Das Plangebiet selbst, beschlossen mit Aufstellungsbeschluss verhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich Nr. SR 04/2012 vom 28. Februar 2012, bekannt gemacht im Stadt- geltend gemacht worden ist. anzeiger Netzschkau, Nummer 3 vom 14. März 2012, wird nicht Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht geändert. worden, so kann nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Mike Purfürst Bürgermeister Stadt Netzschkau Ortsübliche Bekanntmachung Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschloss die Aufhebung des Satzungsbeschlusses SR 21/ 2012 vom 17. Juli 2012 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau eines Alten- pflegeheimes“ in Netzschkau, OT Dungersgrün. Der Stadtrat der Stadt Netzschkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.02.2015 die Aufhebung des Satzungsbeschlusses Nr. SR 21/2012 vom 17. Juli 2012 zum Vorhabenbezogenen Be- Netzschkau, 18.02.2015 bauungsplan „Neubau eines Altenpflegeheimes“ in Netzschkau OT Dungersgrün, mehrheitlich gefasst und beschlossen. Gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.d.F. vom 23.09.203, geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.11.2014, i. V. m. § 4 SächsGemO (Sächsische Gemeinde-Ordnung) 03.03. 2014, rechtsbereinigt vom Mike Purfürst 01.05.2014, wird dieser Beschluss ortsüblich bekannt gemacht. Bürgermeister Er trägt zur Klarstellung und Präzisierung des Beschlusses Nr. Stadt Netzschkau SR 04/2012 vom 28.02.2012, bei. Das Plangebiet selbst, beschlossen mit Aufstellungsbeschluss Ortsübliche Bekanntmachung Nr. SR 04/2012 vom 28. Februar 2012, bekannt gemacht im Stadt- anzeiger Netzschkau, Nummer 3 vom 14. März 2012, wird nicht Der Stadtrat der Stadt Netzschkau billigt den 2. Entwurf zum geändert. Vorhaben- und Erschließungsplan „Neubau eines Altenpflege- Netzschkau, 18.02. 2015 heimes“, Stand Februar 2015, in Netzschkau OT Dungersgrün und beschloss gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats. Gleichzeitig beschloss der Stadtrat gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Einbeziehung der Träger Öffentli- cher Belange. Mike Purfürst Der Stadtrat der Stadt Netzschkau hat in seiner öffentlichen Sitzung Bürgermeister Stadt Netzschkau am 17.02.2015 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den 2. Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans „Neubau eines Ortsübliche Bekanntmachung Altenpflegeheimes“ Stand 2015, in Netzschkau OT Dungersgrün nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §§ 13 und 13a Baugesetz- Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschloss den Änderungs- buch (BauGB) einschließlich Begründung und Anlagen in der Fas- beschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau sung vom Februar 2015, mehrheitlich gebilligt und beschlossen.
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