Page 3 - Stadtanzeiger 05.2014
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Netzschkauer Stadtanzeiger Nummer 5 3 Mittwoch, 14. Mai 2014 Sitzung des Stadtrates am 15. April 2014 Aus dem Rathaus Die 4. Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau fand am 15. April 2014 im Sitzungssaal der Stadtverwaltung Netzsch- Öffentliche Bekanntmachung kau statt. Der Bürgermeister eröffnete und leitete die Sitzung. Er begrüßte alle anwesenden Stadträte und Gäste. Der Stadtrat der Stadt Netzschkau hat in seiner Sitzung am 15.04. Im Rahmen der Bürgerfragestunde wurden keine Anfragen ge- 2014 die Eintragungsverfügung/Widmung der Ortsstraße „Reins- stellt. dorfer Weg – Weidig“ nach § 54, i.V.m. § 6 SächsStrG, beschlossen. Diese Verfügung/Widmung wird gemäß § 54 Absatz 2 sechs Mona- Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden te zur öffentlichen Auslegung und Einsichtnahme gebracht. folgende Beschlüsse gefasst: Die Auslegung findet während der Dienstzeiten vom 14.05.2014 SR 21/2014 Abwägungsbeschluss zum Verfahren des VE – Plan bis 31.10.2014 „Lagerplatz 2 TFI“ Montag von 09.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 16.00 Uhr Herr Dr. John vom Ingenieurbüro erläuterte dem Stadtrat alle ein- Dienstag von 09.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 18.00 Uhr gebrachten Einwendungen, Hinweise, Anregungen im Einzelnen. Donnerstag von 09.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 17.00 Uhr Nachdem alle Anregungen, Hinweise, Einwände und Stellungnah- Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr men einzeln abgewogen wurden und der Stadtrat im Einzelnen in der Bauabteilung der Stadtverwaltung Netzschkau, Markt 12, über alle Anregungen, Hinweise, Einwände und Stellungnahmen 08491 Netzschkau, Bauabteilung Zimmer 1 und 2, statt. abstimmte, ließ der Bürgermeister die Stadträte über den Abwä- gungsbeschluss zum Verfahren des VE-Plan „Lagerplatz 2 TFI“ ab- 1. Beschreibung stimmen. 1.1 Straße, beginnend am „ Reinsdorfer Weg, Einmündung Her- Der Stadtrat der Stadt Netzschkau stimmte der Abwägung über die mann-Löns-Str.“ bis „Weidig“ (S 295), in 08491 Netzschkau, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durchgeführten Öffent- Weidig. lichkeits-, Behörden-und Trägerbeteiligungen zum Vorhabenbezo- 1.2 Gegenstand ist ein Teil des Flurstückes Nr. 293 der Gemarkung genen Bebauungsplan „Lagerplatz 2 TFI“ einstimmig zu. Netzschkau SR 22/2014 Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Be- 2. Verfügung bauungsplan „Lagerplatz 2 TFI“ 2.1 Die unter Pkt. 1 bezeichnete Fläche wird als Straße gemäß § 54 Der Stadtrat der Stadt Netzschkau stimmte dem Satzungsbe- Abs.2, i.V.m. § 6 Abs.1 SächsStrG im Straßenbestandsverzeich- schluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, in der Fassung nis aufgenommen und mit Bestandsblatt Nr. 56 A geführt. Sie vom 12.08.2013, einstimmig zu. ist gem. §3 Abs. 1 Nr. 3b SächsStrG, eine Ortsstraße SR 23/2014 Auftragsvergabe für das Bauvorhaben Beseiti- 2.2 Beschränkungen: Diese Straße ist auf 7,5 t Nutzlast beschränkt; gung Hochwasserschäden im Freibad Netzschkau für Anlieger und Landwirtschaft frei Nach Überprüfung der eingegangenen Angebote durch das In- 2.3 Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Netzschkau genieurbüro Gündel & Weinbrecht wurde die Firma Lieberth Bau 2.4 Der Bescheid tritt mit seiner Veröffentlichung am 14.05.2014 GbR aus Netzschkau einstimmig mit der Durchführung der ausge- in Kraft schriebenen Arbeiten beauftragt. 3. Rechtsbehelfsbelehrung: SR 24/2014 Widmung der Anliegerstraße Reinsdorfer Weg – Gegen diese Verfügung/Bescheid der Stadt Netzschkau kann in- Weidig nerhalb von 6 Monaten nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben Der Stadtrat beschloss mehrheitlich die Widmung vom Reinsdorfer werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift in Weg – Weidig zur Ortsstraße. der Stadtverwaltung Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau, SR 25/2014 Verkauf des stadteigenen Flurstücks 474 d der Ge- einzulegen. markung Netzschkau Netzschkau, 06.05. 2014 Der Stadtrat der Stadt Netzschkau stimmte dem Kaufantrag für das Flurstück 474 d mit einer Größe von ca. 880 m² der Gemar- kung Netzschkau zum Preis von 3.900,00 € (Wertgutachten des IB für Bauplanung und Wertermittlung Dipl. Ing. (FH) Andreas Bech- mann) an die Firma Müller GmbH in Netzschkau einstimmig zu. SR 26/2014 Über- und außerplanmäßige Ausgabe Mike Purfürst Der Stadtrat beschloss die außerplanmäßige Ausgabe zur Sedi- Bürgermeister mentberäumung des Limbachs. Impressum: Das Amtsblatt erscheint 1 x monatlich kostenlos für alle Haushalte im Verwaltungsgebiet. Herausgeber: Stadtverwaltung Netzschkau, Gemeindeverwaltung Limbach, Secundo-Verlag GmbH • E-Mail: c.hegner@stadtverwaltung- netzschkau.de • Internet: www.netzschkau.de • Verantwortlich für den amtlichen Teil: der Bürgermeister der Stadt Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau; für die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Limbach: der Bürgermeister der Gemeinde Limbach, Alte Schulgasse 1, 08491 Limbach; für den Inhalt der Rubriken: die aufgeführten Verfasser; für den Druck und Verlag: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, 08496 Neumark, Telefon 03 76 00 / 36 75, Telefax 03 76 00 / 36 76; für den übrigen Inhalt und Anzeigenteil: Herr Peter Geiger • Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 10.06.2014 • Erscheinungstag nächste Ausgabe: 18.06.2014 Bürger außerhalb des Verantwortlichkeitsbereiches der Stadtverwaltung Netzschkau und der Gemeindeverwaltung Limbach können den Stadtanzeiger sowohl im Sekretariat des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Netzschkau als auch in der Gemeindeverwaltung Limbach abholen.
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