Page 3 - Stadtanzeiger 08.2015
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Netzschkauer Stadtanzeiger Nummer 8 3 Mittwoch, 26. August 2015 Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwicklung Aus dem Rathaus wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt (§§ 13, 13a BauGB). Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durch- geführt. Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau Der Planbereich befindet sich auf den Flurstücken Nr. 402/1 (voll- am 21. Juli 2015 ständig), 399 c und 403 der Gemarkung Brockau. Der 4. Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau Die 13. Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau fand am eines Altenpflegeheimes“ in Netzschkau, Brockauer Straße, ein- 21. Juli 2015 im Sitzungssaal der Stadt Netzschkau statt. Bürger- schließlich Begründung wird in der Zeit vom meister Mike Purfürst eröffnete die Sitzung und stellte die ord- 03.09.2015 bis einschließlich 17.09.2015 nungsgemäße Ladung fest. im Bauamt der Stadtverwaltung der Stadt Netzschkau, Markt 12, Die Tagesordnung wurde seitens der Stadträte bestätigt. Der Bür- 08491 Netzschkau, während der üblichen Dienststunden: germeister gab die vorliegenden Entschuldigungen bekannt. Die Montag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Beschlussfähigkeit wurde festgestellt. Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse Mittwoch geschlossen gefasst: Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr SR 41/2015 – Vergabebeschluss – Instandsetzung der Ulrich- Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr von-Hutten-Straße zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt die Instandsetzung Neben dem 4. Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Straßendecke einschl. des Fußwegbaus und dem Bau der Stra- „Neubau eines Altenpflegeheimes“ in Netzschkau, Brockauer Stra- ßenbeleuchtung in der Ulrich-von-Hutten-Straße in Netzschkau ße, einschließlich der Begründung liegen folgende wesentlichen, mehrheitlich. bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Gut- Der Zuschlag für diese Arbeiten wird der Fa. Firma Schmidt Bau achten öffentlich aus: 1. Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische GmbH, 08547 Jößnitz, zum Angebotspreis von 74.628,52 € inkl. MwSt. erteilt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, diesen Auftrag Vielfalt, Wald Landesdirektion Sachsen (26.06.2015): Hinweis zur recht- auszulösen. lichen Sicherstellung der Waldsaumbildung (Waldumwand- SR 42/2015 – Ausnahmegenehmigung gemäß BauGB lung). Hier: BV Neubau EFH (Bungalowstil) mit Garage im Wohngebiet II Planungsverband Region Chemnitz (25.06.2015): Hinweis zu „Göltzschtalblick“ – andere Dachform den gestalterischen und grünordnerischen Maßnahmen. Der Stadtrat der Stadt Netzschkau stimmt der Ausnahmegenehmi- 2. Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch gung für eine andere Dachform (Walmdach) bei dem BV Neubau Landesdirektion Sachsen (26.06.2015): Hinweis auf die Erar- eines EFH (Bungalowstil) mit Garage im Wohngebiet II „Göltzsch- beitung eines Immissionsschutz-Gutachtens. talblick“ mehrheitlich zu. Schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm (19.02.2015), SR 43/2015 – Spenden Ingenieurbüro für Schallschutz, Bau- und Raumakustik Dipl.- Der Stadtrat der Stadt Netzschkau bevollmächtigt den Bürgermeis- Ing. Seltmann ter einstimmig zur Annahme einer Geldspende. Außenlärm, Bau- und Raumakustik nach VDI 2719, VDI 4100, DIN 18041 (20.02.2015), Ingenieurbüro für Schallschutz, Bau- und Raumakustik Dipl.-Ing. Seltmann Ortsübliche Bekanntmachung 3. Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter über die öffentliche Auslegung des 4. Entwurfes Landratsamt Vogtlandkreis (09.07.2015): Denkmalschutz: Übernahme der Belange des Denkmalschutzes in die text- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Neubau eines lichen Festsetzungen. Altenpflegeheimes“ in Netzschkau, Brockauer Straße Die der Stadt Netzschkau in den bisherigen Verfahrensschritten Planungsstand: August 2015 von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informa- Der Stadtrat der Stadt Netzschkau hat in seiner öffentlichen Sit- tionen sind in die 4. Entwurfsfassung der Begründung eingeflos- zung am 25.08.2015 den 4. Entwurf des Vorhabenbezogenen Be- sen. bauungsplanes „Neubau eines Altenpflegeheimes“ in Netzschkau, Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich Brockauer Straße, Planungsstand August 2015, mit Begründung unter gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB in Stadtverwaltung Netzschkau, Bauamt, Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer von 2 Wochen Markt 12, beschlossen. 08491 Netzschkau, Impressum: Das Amtsblatt erscheint 1 x monatlich kostenlos für alle Haushalte im Verwaltungsgebiet. Herausgeber: Stadtverwaltung Netzschkau, Gemeindeverwaltung Limbach, Secundo-Verlag GmbH • E-Mail: a.reiher@stadtverwaltung- netzschkau.de • Internet: www.netzschkau.de • Verantwortlich für den amtlichen Teil: der Bürgermeister der Stadt Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau; für die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Limbach: der Bürgermeister der Gemeinde Limbach, Alte Schulgasse 1, 08491 Limbach; für den Inhalt der Rubriken: die aufgeführten Verfasser; für den Druck und Verlag: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, 08496 Neumark, Telefon 03 76 00 / 36 75, Telefax 03 76 00 / 36 76; für den übrigen Inhalt und Anzeigenteil: Herr Peter Geiger • Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 07.09.2015 • Erscheinungstag nächste Ausgabe: 19.09.2015 Bürger außerhalb des Verantwortlichkeitsbereiches der Stadtverwaltung Netzschkau und der Gemeindeverwaltung Limbach können den Stadtanzeiger sowohl im Sekretariat des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Netzschkau als auch in der Gemeindeverwaltung Limbach abholen.
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