Page 3 - Stadtanzeiger 03.2015
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Netzschkauer Stadtanzeiger Nummer 3 3 Samstag, 21. März 2015 1. Stellvertreterin, Hauptamtsleiterin, Frau Angela Schönsee Aus dem Rathaus 2. Stellvertreterin, Kämmerin, Frau Ina Schiller. SR 13/2015 – Spenden Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau Der Stadtrat der Stadt Netzschkau bevollmächtigt den Bürgermeis- ter einstimmig zur Annahme einer Geldspende von der Sparkasse. am 17. Februar 2015 Die 8. Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau fand am 17. Februar 2015 im Sitzungssaal der Stadt Netzschkau statt. Bür- Bürgermeistersprechstunde germeister Mike Purfürst eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung fest. Die Tagesordnung wurde seitens Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger von der Stadträte bestätigt. Der Bürgermeister gab die vorliegenden Netzschkau und den dazugehörigen Ortsteilen, Entschuldigungen bekannt. Die Beschlussfähigkeit wurde mit 14 die nächste Bürgermeistersprechstunde findet anwesenden Stadträten festgestellt. am Donnerstag, 16. April 2015, Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr gefasst: im Büro des Bürgermeisters (1. OG) SR 08/2015 – Aufhebung des Satzungsbeschlusses SR 21/2012 im Rathaus, Markt 12, in Netzschkau statt. vom 17. Juli 2012 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Zur Vorbereitung und um Wartezeiten zu vermeiden, melden „Neubau eines Altenpflegeheimes“ Sie sich bitte unter der Stand Februar 2012 in Netzschkau, OT Dungersgrün Telefonnummer: 03765/390110 Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt mehrheitlich die Auf- kurz an und nennen den Anlass Ihres Besuches. hebung des Satzungsbeschlusses SR 21/2012 vom 17. Juli 2012 Ihr zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau eines Alten- pflegeheimes“ in Netzschkau OT Dungersgrün. SR 09/2015 – Änderungsbeschluss für den Vorhaben- und Er- schließungsplan „Neubau eines Altenpflegeheimes“ Mike Purfürst Stand Februar 2015 in Netzschkau OT Dungersgrün Bürgermeister Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt mehrheitlich den Än- derungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Neubau eines Altenpflegeheimes“, Stand Februar 2015, in Netzschkau OT Dungersgrün, 2. Entwurf, Planungsstand Februar 2015, nach § 12 Städtepartnerschaft Netzschkau Baugesetzbuch, Verfahren nach §13 und 13a Baugesetzbuch zur und Rosbach v.d. Höhe Innenentwicklung. SR 10/2015 – Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, 2. Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Neubau die Stadtverwaltung Netzschkau beabsichtigt die noch bestehen- eines Altenpflegeheimes“ de Städtepartnerschaft mit der Stadt Rosbach vor der Höhe wieder Stand Februar 2015 in Netzschkau OT Dungersgrün mit Leben zu erfüllen. Der Stadtrat der Stadt Netzschkau billigt mehrheitlich den 2. Ent- Erste Kontakte zur dortigen Verwaltung wurden bereits hergestellt. wurf zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Neubau eines Alten- Vom 25. bis 26. April 2015 findet in unserer Partnerstadt ein Blüten- pflegeheimes“, Stand Februar 2015 in Netzschkau OT Dungersgrün fest statt. Diese Gelegenheit wollen wir gern nutzen und Rosbach und beschließt gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB die öffentliche Ausle- v. d. H. besuchen, um die alten Kontakte zu aktivieren sowie neue gung für die Dauer eines Monats. Verbindungen zu knüpfen. Interessierte Bürger können sich gern Gleichzeitig beschließt der Stadtrat gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Ein- beteiligen. beziehung der Träger Öffentlicher Belange. Damit das Treffen gut organisiert werden kann, bitten wir um An- Die Beschlussvorlage SR 11/2015 wurde von der Tagesordnung meldung im Bürgermeisteramt unter der Telefonnummer 03765/ genommen. 390110 bis spätestens 7. April 2015. SR 12/2015 – Einvernehmliche Bestellung von zwei Bedienste- ten als Stellvertreter des Bürgermeisters Für die Stellvertretung bei Verhinderung des Bürgermeisters im Übrigen bestellt der Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Mike Purfürst Stadtrat mehrheitlich folgende Stellvertreter: Bürgermeister Impressum: Das Amtsblatt erscheint 1 x monatlich kostenlos für alle Haushalte im Verwaltungsgebiet. Herausgeber: Stadtverwaltung Netzschkau, Gemeindeverwaltung Limbach, Secundo-Verlag GmbH • E-Mail: c.hegner@stadtverwaltung- netzschkau.de • Internet: www.netzschkau.de • Verantwortlich für den amtlichen Teil: der Bürgermeister der Stadt Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau; für die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Limbach: der Bürgermeister der Gemeinde Limbach, Alte Schulgasse 1, 08491 Limbach; für den Inhalt der Rubriken: die aufgeführten Verfasser; für den Druck und Verlag: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, 08496 Neumark, Telefon 03 76 00 / 36 75, Telefax 03 76 00 / 36 76; für den übrigen Inhalt und Anzeigenteil: Herr Peter Geiger • Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 07.04.2015 • Erscheinungstag nächste Ausgabe: 18.04.2015 Bürger außerhalb des Verantwortlichkeitsbereiches der Stadtverwaltung Netzschkau und der Gemeindeverwaltung Limbach können den Stadtanzeiger sowohl im Sekretariat des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Netzschkau als auch in der Gemeindeverwaltung Limbach abholen.
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