Page 16 - Stadtanzeiger 02.2015
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16 Nummer 2 Netzschkauer Stadtanzeiger Samstag, 21. Februar 2015 Im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft macht die Stadt Netzsch- Gemeinde (inkl. Eigen- 551,93 162,16 82,19 kau als erfüllende Gemeinde Folgendes für die Gemeinde Limbach anteil freier Träger) bekannt: 1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete Bekanntmachung 1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen Aufwendungen in € gem. § 14 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung Abschreibungen von Kindern in Tageseinrichtungen Zinsen Der Gemeinderat Limbach hat in öffentlicher Sitzung am 26.01.2015 Miete folgenden Beschluss gefasst: Gesamt Elternbeiträge ab 01.02.2015: 1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat Betreuung Familie Alleinerziehende Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h 1. Kind 2. Kind 3. Kind 1. Kind 2. Kind 3. Kind in € in € in € Krippenbereich Gesamt 877,41 404,96 242,19 In 9 Std. 195,72 € 117,43 € 39,14 € 176,15 € 97,86 € 19,57 € In 6 Std. 130,48 € 78,29 € 26,10 € 117,43 € 65,24 € 13,05 € Hauptsatzung der Gemeinde Limbach In 4,5 Std. 97,86 € 58,72 € 19,57 € 88,07 € 48,93 € 9,79 € Aufgrund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 der Ge- Kindergartenbereich meindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der In 9 Std. 105,04 € 63,02 € 21,01 € 94,54 € 52,52 € 10,50 € Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt In 6 Std. 70,03 € 42,02 € 14,01 € 63,03 € 35,02 € 7,00 € geändert durch Gesetz vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234), hat In 4,5 Std. 52,52 € 31,51 € 10,50 € 47,27 € 26,26 € 5,25 € der Gemeinderat der Gemeinde Limbach am 26.01.2015 mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderates die fol- Hortbereich gende Hauptsatzung beschlossen: In 6 Std. 61,45 € 36,87 € 12,29 € 55,31 € 30,73 € 6,15 € ERSTER TEIL In 5 Std. 51,21 € 30,73 € 10,24 € 46,09 € 25,61 € 5,12 € ORGANE DER Gemeinde Limbach, den 27.01.2015 § 1 Organe der Gemeinde Organe der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Bürgermeis- ter. ERSTER ABSCHNITT Mike Purfürst Gemeinderat Bürgermeister § 2 Rechtsstellung und Aufgaben des Gemeinderates Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptor- gan der Gemeinde. Er führt die Bezeichnung Gemeinderat. Der Bekanntmachung Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Limbach soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder 1. Kindertageseinrichtungen ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der 1.1. Betriebskosten je Platz und Monat, Zusammensetzung der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und Betriebskosten sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwal- Betriebskosten je Platz tung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister. Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h § 3 Zusammensetzung des Gemeinderates in € in € in € (1) Der Gemeinderat besteht aus den Gemeinderäten und dem erforderliche 618,95 285,67 166,46 Bürgermeister als Vorsitzenden. Personalkosten (2) Die Zahl der Gemeinderäte bemisst sich nach § 29 Abs. 2 Sächs- erforderliche 258,46 119,29 75,73 GemO. Sachkosten ZWEITER ABSCHNITT erforderliche 877,41 404,96 242,19 BÜRGERMEISTER Betriebskosten § 4 Rechtsstellung des Bürgermeisters Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Be- (1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates und Lei- triebskosten (z. B. 6-h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erfor- ter der Gemeindeverwaltung. Er vertritt die Gemeinde. derlichen Betriebskosten für 9 h). (2) Der Bürgermeister ist ehrenamtlicher Beamter auf Zeit. Seine Amtszeit beträgt 7 Jahre. 1.2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat § 5 Aufgaben des Bürgermeisters Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h (1) Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung der Aufga- in € in € in € ben und den ordnungsmäßigen Gang der Gemeindeverwaltung Landeszuschuss 150,00 150,00 100,00 verantwortlich und regelt die innere Organisation der Gemein- Elternbeitrag 175,48 92,80 60,00 deverwaltung. Er erledigt in eigener Zuständigkeit die ihm durch (ungekürzt) Rechtsvorschrift oder vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben,
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