Page 15 - Stadtanzeiger 02.2015
P. 15
Netzschkauer Stadtanzeiger Nummer 2 15 Samstag, 21. Februar 2015 2.2. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigun- Verwaltungsgemeinschaft gen und auch von Einzelbewerbern eingereicht werden. Je Wahl- Netzschkau/Limbach vorschlag ist nur ein Bewerber zulässig. 2.3. Die zur ersten Wahl zugelassenen Wahlvorschläge gelten auch für einen etwaigen zweiten Wahlgang, sofern sie nicht bis zum Bekanntmachung 12. Juni 2015 zurückgenommen oder nach Maßgabe des § 6d Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) geändert werden. über das Widerspruchsrecht durch die Meldebehörden, 3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge insbesondere für die Veröffentlichung von Alters- 3.1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen und Ehejubiläen Vorschriften aufzustellen. Die Wahlvorschläge müssen den Bestim- Die Meldebehörde darf gem. § 33 Abs. 2 des Sächsisches Melde- mungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in § 16 Kommu- gesetzes (SächsMG) Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art nalwahlordnung (KomWO) entsprechen; die in § 16 Abs. 3 KomWO des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an genannten Unterlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen. Presse, Rundfunk oder andere Medien zum Zwecke der Veröffentli- 3.2. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerber- chung übermitteln. Altersjubilare sind Einwohner, die den 70. oder aufstellungen und Zustimmungserklärungen sind in der einen späteren Geburtstag begehen; Ehejubilare sind Einwohner, Stadtverwaltung Netzschkau die die goldene Hochzeit oder ein späteres Ehejubiläum begehen. Hauptamt Die §§ 32 Abs. 6 sowie 32a Abs. 4 SächsMG sind anzuwenden. Markt 12, 08491 Netzschkau Entsprechend § 33 Abs. 4 SächsMG gilt § 33 Abs. 2 SächsMG nicht, während der allgemeinen Öffnungszeiten erhältlich. soweit der Betroffene für eine Justizvollzugsanstalt, für ein Kran- kenhaus, Pflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung im Sinne von 4. Hinweise auf Bestimmungen zu Unterstützungsunterschrif- § 20 Abs. 1 SächsMG gemeldet ist, eine Auskunftssperre besteht ten oder der Betroffene der Auskunftserteilung, der Veröffentlichung 4.1. Jeder Wahlvorschlag muss von 20 zum Zeitpunkt der Unter- oder der Übermittlung seiner Daten widerspricht. zeichnung des Wahlvorschlages Wahlberechtigten, die keine Be- werber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden (Unterstüt- zungsunterschriften). Ein Wahlberechtigter kann nicht mehrere Wahlvorschläge unterstützen. Mike Purfürst 4.2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung Bürgermeister des Wahlvorschlages bei der Stadtverwaltung Netzschkau Einwohnermeldeamt Markt 12, 08491 Netzschkau bis spätestens zum 11. Mai 2015 bis 18.00 Uhr geleistet werden. Gemeinde Die Unterstützungsunterschriften sind während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Netzschkau zu leisten. Limbach/Vogtland Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen. Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustandes die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauf- Die Stadt Netzschkau macht im Rahmen der Verwaltungsgemein- tragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben dies bei dem Vor- schaft für die Gemeinde Limbach Folgendes bekannt: sitzenden des Gemeindewahlausschusses spätestens am siebten Öffentliche Bekanntmachung Tag vor Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu ma- der Wahl zum ehrenamtlichen Bürgermeister chen. am 7. Juni 2015 und eines etwaigen zweiten Wahlgangs 4.3. Der Wahlvorschlag einer Partei, die aufgrund eigenen Wahl- am 28. Juni 2015 in der Gemeinde Limbach vorschlags im Sächsischen Landtag vertreten ist oder seit der letz- 1. Wahltag ten regelmäßigen Wahl im Gemeinderat der Gemeinde Limbach Auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates Limbach vom vertreten ist, bedarf keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt 17. November 2014 findet die Wahl des ehrenamtlichen Bürger- entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, meisters am Sonntag, dem 7. Juni 2015, und ein etwaiger zweiter wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewähl- Wahlgang am Sonntag, dem 28. Juni 2015, statt. ten, die dem Gemeinderat zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlages angehören, unterschrieben ist. 2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Darüber hinaus bedarf auch ein Wahlvorschlag keiner Unterstüt- 2.1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese zungsunterschriften, der als Bewerber den amtierenden Amtsin- Wahl frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätes- haber enthält. tens am 11. Mai 2015 bis 18.00 Uhr beim Vorsitzenden des Ge- meindewahlausschusses der Gemeinde Limbach unter folgender Netzschkau, den 05.02.2015 Adresse schriftlich einzureichen: Stadtverwaltung Netzschkau Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Limbach Mike Purfürst Markt 12, 08491 Netzschkau Bürgermeister
   10   11   12   13   14   15   16   17   18   19   20