Page 14 - Stadtanzeiger 09.2014
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14 Nummer 9 Netzschkauer Stadtanzeiger Samstag, 20. September 2014 1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in € in € in € §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leis- tung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen Gesamt 910,34 420,15 270,35 ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädi- Limbach, den 30.06.2014 gungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach ihrer Be- Purfürst kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Bürgermeister Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, Im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft macht die Stadt Netz- 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge- schkau für die Gemeinde Limbach folgendes bekannt: nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt Ortsübliche Bekanntmachung worden sind, gemäß § 10 Abs. 3 BauGB * 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGe- mO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist mit Vorhaben- und Erschließungsplan mit grünordnerischen a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder Festsetzungen „Lauschgrüner Hof“ b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen- über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der Der Gemeinderat der Gemeinde Limbach hat am 27.02.2014 in die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan worden ist. mit Vorhaben- und Erschließungsplan mit grünordnerischen Festsetzungen „Lauschgrüner Hof“ (einschl. Begründung, Um- Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend ge- weltbericht und Durchführungsvertrag) bestehend aus Teil A macht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten – Planzeichnung – im Maßstab 1:500 und textlichem Teil B, in Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. der Fassung vom 17.02.2014 nach § 10 BauGB beschlossen. Netzschkau, den 08.09.2014 Die Erteilung der Genehmigung durch das Landratsamt Vogtlandkreis vom 27.05.2014 erfolgte mit Bescheid-Nr. AZ: 621.4200-231-Lauschgrüner Hof vom 27.05.2014 ohne Auf- lagen und wird hiermit gemäß § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Purfürst Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Bürgermeister Erschließungsplan mit grünordnerischen Festsetzungen „Lauschgrüner Hof“ tritt mit dieser ortsüblichen Bekanntma- chung in Kraft. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Geburtstage Erschließungsplan mit grünordnerischen Festsetzungen im Monat September 2014 „Lauschgrüner Hof“ kann einschließlich seiner Begründung bei der Stadtverwaltung Netzschkau, Bauabteilung, Markt 12, 08491 Herrn Hans-Joachim Reiher am 06.09. zum 77. Geburtstag Netzschkau, während der üblichen Dienststunden: Limbach montags bis freitags 09.00 – 12.00 Uhr Herrn Helma Braun am 08.09. zum 81. Geburtstag dienstags 13.00 – 18.00 Uhr Limbach donnerstags 13.00 – 17.00 Uhr Herrn Bruno Gerstner am 08.09. zum 77. Geburtstag und zusätzlich im Bürgermeisteramt der Gemeinde Limbach, OT Mühlwand 08491 Limbach, Alte Schulgasse 1, Zi. 2: Frau Margitta Handschuh am 09.09. zum 76. Geburtstag dienstags 09.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr Limbach donnerstags 09.00 – 12.00 Uhr Frau Waltraud Schneider am 10.09. zum 77. Geburtstag eingesehen werden. OT Reimersgrün Jedermann kann die Satzung einsehen und über ihren Inhalt Frau Gerlinde Süring am 10.09. zum 71. Geburtstag Auskunft verlangen. OT Lauschgrün Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 – 3 und Abs. 2 BauGB Frau Irmgard Fuchs am 11.09. zum 70. Geburtstag bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in OT Lauschgrün der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Frau Hildegard Zeidler am 12.09. zum 78. Geburtstag Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von OT Reimersgrün einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Frau Margarete Falke am 12.09. zum 77. Geburtstag Gemeinde Limbach, 08491 Limbach, Alte Schulgasse 1 geltend ge- OT Buchwald macht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, Herrn Günter Demmrich am 14.09. zum 81. Geburtstag der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Limbach
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