Page 13 - Stadtanzeiger 04.2014
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Netzschkauer Stadtanzeiger Nummer 4 13 Mittwoch, 16. April 2014 in der Stadtverwaltung Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zim- b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der An- mer 14, Markt 12, 08491 Netzschkau, tragsfrist auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder nach für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort Ablauf der Frist zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis der Einsichtnahme ist nicht barrierefrei. entstanden ist oder c) sein Wahlrecht im Einspruchs-/Beschwerdeverfahren festge- Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit stellt worden ist. der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Voll- Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetra- ständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis einge- genen Wahlberechtigten bis zum 23. Mai 2014, 18.00 Uhr, bei tragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu der Stadtverwaltung Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zim- machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit mer 14, Markt 12, 08491 Netzschkau, mündlich, schriftlich oder des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprü- elektronisch beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist fung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, unzulässig. für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 Im Falle einer Beantragung per E-Mail ist diese ausschließlich an des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der folgende Adresse p.fleischer@stadtverwaltung-netzschkau.de zu Landesmeldegesetze eingetragen ist. richten. Um eine zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers zu Das Wählerverzeichnis wird im automatischen Verfahren geführt. ermöglichen, ist dabei die Angabe von Familienname, die Vorna- Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. men, Geburtsdatum, Wohnanschrift und der Wählerverzeichnis- Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist nummer zwingend erforderlich. oder einen Wahlschein hat. In den Fällen gemäß Punkt 5.2. und wenn bei nachweislich plötz- licher Erkrankung ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der An- kann in der Zeit vom 5. Mai bis zum 9. Mai 2014, spätestens trag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. am 9. Mai 2014 bis 12.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Netzsch- Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantrag- kau, Einwohnermeldeamt, Zimmer 14, Markt 12, 08491 Netzsch- te Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der kau, eine Berichtigung beantragen bzw. Einspruch einlegen. Der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer eingelegt werden. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offen- schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. kundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung beizubringen. der Hilfe einer anderen Person bedienen, die mindestens 16 Jahre 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, alt sein muss. erhalten bis spätestens zum 4. Mai 2014 eine Wahlbenachrichti- 6. Mit dem Wahlschein (mit Angabe der Wahl/en, für die der Wahl- gung für die Europawahl und die Kommunalwahlen. berechtigte wahlberechtigt ist) erhält der Wahlberechtigte zu- Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahl- gleich folgende Briefwahlunterlagen: berechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des Wähler- Für die Europawahl verzeichnisses stellen bzw. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht - einen amtlichen weißen Stimmzettel für die Europawahl, nicht ausüben kann. - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Europa- wahl, Wahlberechtigte, die im Berichtigungsverfahren in das Wähler- - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu- verzeichnis eingetragen werden, werden unverzüglich nach ihrer rückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und Eintragung benachrichtigt, es sei denn, sie haben bereits einen - ein Merkblatt für die Briefwahl. Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt. Für die Kommunalwahlen 4. Wer einen Wahlschein hat, kann durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Wahlgebietes - einen amtlichen rosa Stimmzettel für die Wahl zum Kreistag des Vogtlandkreises, - bei der Europawahl das Gebiet des Vogtlandkreises, - einen amtlichen gelben Stimmzettel für die Wahl zum Stadtrat - bei der Kreistagswahl das Gebiet des Wahlkreises 9 des Vogt- der Stadt Netzschkau, landkreises, - einen amtlichen hellgrünen Stimmzettel für die Wahl zum - bei der Stadtratswahl der Stadt Netzschkau das Gebiet der Gemeinderat der Gemeinde Limbach, Stadt Netzschkau, - einen amtlichen hellblauen Stimmzettel für die Wahl zum Ort- - bei der Gemeinderatswahl der Gemeinde Limbach das Gebiet schaftsrat in Brockau, der Gemeinde Limbach, - einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag, - bei der Ortschaftsratswahl in Brockau das Gebiet der Ortschaft - einen amtlichen orangenen Wahlbriefumschlag mit der An- Brockau schrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und oder durch Briefwahl teilnehmen. - ein Merkblatt für die Briefwahl. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag Diese Wahlunterlagen werden ihm auf Verlangen auch noch 5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, nachträglich, bis spätestens am Wahltag, 15 Uhr, ausgehändigt. 5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen rechtigter, wenn Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, den wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder die Ein- schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht spruchsfrist bzw. die Berichtigung des Wählerverzeichnisses kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte rechtzeitig zu beantragen, Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der
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