Page 14 - Stadtanzeiger 04.2014
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14 Nummer 4 Netzschkauer Stadtanzeiger Mittwoch, 16. April 2014 Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich geführt werden. Als erster Termin in diesem Jahr wurde Samstag, zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person der 26.04.2014, festgesetzt. Um 12.15 Uhr werden an diesem Tag auszuweisen. alle Sirenen im Landkreis über die Leitstelle mit dem Signal Be- Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimm- völkerungswarnung ausgelöst. Zweiter Termin wird Samstag, der zettel/den Stimmzetteln und dem Wahlscheinen so rechtzeitig an 27.09.2014, sein. Hierzu wird aber rechtzeitig vorher auch noch die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätes- einmal informiert werden. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, tens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. wir bitten Sie, sich mit den Informationen dieses Merkblattes und Der amtliche Wahlbriefumschlag wird durch die Deutsche Post AG den dazugehörigen Verhaltensregeln vertraut zu machen, damit unentgeltlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Brief- Sie im Ereignisfall effektiv gewarnt werden können und entspre- sendung ohne besondere Versendungsform befördert. chende Informationen erhalten. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebe- nen Stelle abgegeben werden. Merkblatt über die Sirenensignale im Freistaat Sachsen und Netzschkau, den 26.03.2014 über allgemeine Verhaltensregeln bei Auslösung von Sirenensignalen 1. Signalprobe 1 Ton von 12 Sekunden Dauer (immer mittwochs 15.00 Uhr) Mike Purfürst, Bürgermeister Gebührenerhöhung im Einwohnermeldeamt 2. Feueralarm 3 Töne von je 12 Sekunden Dauer mit 12 Sekunden Pause (dient Am 28. März 2014 wurde die Verordnung des Sächsischen Staats- nur zur Alarmierung der örtlichen Feuerwehr) ministeriums der Finanzen zur Änderung des Neunten Sächsischen Kostenverzeichnisses verkündet. Die Verordnung trat am 29. März 2014 in Kraft. Demnach erhöhen sich die Gebühren für Meldebe- scheinigungen sowie Aufenthaltsbescheinigungen ab sofort auf 3. Warnung vor einer Gefahr – Rundfunkgerät einschalten und 8,20 Euro. auf Durchsagen achten! 6 Töne von jeweils 5 Sekunden Dauer mit 5 Sekunden Pause Bevölkerungswarnung durch Sirenenanlagen (1 Minute Heulton) hier: halbjährliche Erprobung des Warnsignals – erster Termin am 26.04.2014 Bei Katastrophen, sonstigen Schadensereignissen unterhalb der Verhaltensregeln bei ausgelöstem Signal – Warnung vor Katastrophenschwelle und großräumigen Gefährdungslagen einer Gefahr : ist die zeitnahe Warnung und Information der Bevölkerung von • Schalten Sie nach dem Ertönen des Sirenenwarntones (Heul- großer Bedeutung. Dazu zählt insbesondere die Information über ton) unverzüglich Ihr Rundfunkgerät ein und wählen Sie den konkrete Verhaltensmaßnahmen. Neben den Möglichkeiten der Sender „VOGTLAND RADIO“ aus, dort werden Sie alle fünf Lautsprecherdurchsage durch Feuerwehr und Polizei gibt es auch Minuten über die aktuelle Gefahr informiert und erhalten die Möglichkeit der Warnung mittels Sirenenanlagen. Hinweise zum Verhalten! (bei technischen Störungen MDR 1 Der Freistaat Sachsen hat dafür bereits im Jahr 2003 für die War- RADIO SACHSEN) nung der Bevölkerung per Erlass landeseinheitliche Sirenensignale • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden genau! festgelegt. Die Signale können sowohl von herkömmlichen Motor- • Informieren Sie bitte Ihre Nachbarn und Straßenpassanten sirenen (am weitesten verbreitete Art im Vogtlandkreis) als auch über die Durchsagen! von modernen elektronischen Sirenen wiedergegeben werden. • Helfen Sie älteren und behinderten Menschen. Informieren Nun ist es natürlich sehr wichtig, dass sich die Bevölkerung mit Sie ausländische Mitbürger! den Sirenensignalen und den erwarteten Verhaltensweisen ver- • Telefonieren Sie nur falls dringend nötig! Fassen Sie sich kurz! traut macht, damit im Ereignisfall auch die erhoffte Warnwirkung eintritt. Das Sachgebiet Brand-, Katastrophenschutz und Rettungs- Die Hilfskräfte sind auf freie Telefonleitungen angewiesen – besonders in den Mobilfunknetzen! wesen des Landratsamtes Vogtlandkreis hat dazu ein Merkblatt über die landeseinheitlichen Sirenensignale herausgegeben. Das • Sind Sie selbst und Ihre Nachbarn von Schäden nicht betrof- fen: Bleiben Sie dem Schadensgebiet fern! – Schnelle Hilfe Merkblatt wurde bereits mehrfach im Kreisjournal abgedruckt und ist jederzeit im Internet unter www.vogtlandkreis.de auf den Seiten braucht freie Wege! des Sachgebietes abrufbar. Bei Ertönen dieses besonderen Sire- • Achten Sie weiterhin auf Lautsprecherdurchsagen der Polizei, nensignals soll die Bevölkerung die Rundfunkgeräte einschalten Feuerwehr oder anderer Einsatzkräfte! und sich dort über die aktuelle Gefahrenlage und ggf. herausge- • Bei Notfällen wählen Sie den Notruf 112! gebene Verhaltensregeln informieren (siehe Merkblatt). Sendefrequenzen VOGTLAND RADIO: Die akustische Erprobung des landeseinheitlich festgelegten Si- Sender Plauen: 95,4 MHz gnals für die Warnung der Bevölkerung wurde bereits in den ver- Sender Auerbach: 88,2 MHz gangenen beiden Jahren durchgeführt und soll auch zukünftig Sender Reichenbach: 100,5 MHz halbjährlich für alle Sirenen im Landkreis jeweils an einem Sams- Sender Markneukirchen: 103,8 MHz tag in den Monaten April und September um 12.15 Uhr durch- Sender Klingenthal: 103,5 MHz
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