Page 5 - Stadtanzeiger 01.2014
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Netzschkauer Stadtanzeiger Nummer 1 5 Mittwoch, 15. Januar 2014 Gutachten Ingenieurbüro 05.12.2011 Gutachten – Berichts-Nr. 2011-08491-2/01 Schallimmissionsprognose/ für Akustik und Lärmbelastung Umweltschutz, Plauen Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange: Anzahl: 20 Die Stadt Netzschkau informiert Stellungnahmen der Öffentlichkeit: • mit Einsichtnahme in die Planunterlage Anzahl: 2 Ab 2014 wird der Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single • ohne Einsichtnahme in Planunterlagen Euro Payments Area – SEPA) für den Zahlungsverkehr eingeführt. (zum gleichen Sachverhalt) Anzahl: 58 Davon sind auch die Überweisungen der Steuern bzw. Mieten und Das Plangebiet (ehemals S-Bau Gelände an der Elsterberger Str. der Pachten betroffen. Wir informieren Sie hiermit über die neue Bank- Gemarkung Brockau) erstreckt sich längs der Elsterberger Straße verbindung, welche Sie künftig verwenden müssen. (S 296) in Netzschkau. Südlich der Straße liegt überwiegend Feld- Ab dem 01.02.2014 ist ausschließlich diese Bankverbindung flur und ein Wohnhaus. Der östlich angrenzende Teil ist durch gültig! Wohnbebauung und Grünland geprägt, wohingegen sich nördlich Nachfolgend alle Daten, die auf der neuen Euro-Überweisung an- des Plangebietes vorwiegend Wald und Grünlandflächen befin- gegeben werden müssen: den. Landwirtschaftliche Nutzflächen und ein Gebiet mit dörfli- 1. Zahlungsempfänger: Stadtverwaltung Netzschkau chen Charakter schließt sich im Westen an. 2. IBAN: DE31 8705 8000 3822 0007 27 Ziel und Zweck der Planung ist die Errichtung eines Lagerplatzes 3. SWIFT-BIC: WELADED1PLX zur Annahme und Zwischenlagerung von Schüttgütern, Bauschutt, Erdaushub und Bitumenaufbruch und dessen teilweises Recyceln. Öffentliche Auslegung: Weitere wissenswerte Informationen Der Entwurf mit Begründung, einschließlich Umweltbericht zum vorhabenbezogenen B-Plan mit Vorhaben- und Erschließungsplan Schenkung des ehemaligen Netzschkauer mit grünordnerischen Festsetzungen „Lagerplatz 2 TFI“, 08491 Netzschkau, wird öffentlich und zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Bürgers Werner Zimmer Die Auslegung erfolgt in der Zeit von: Am 9. Dezember 2013 überraschte die Witwe des ehemaligen Donnerstag, 23. Januar 2014, bis einschließlich Netzschkauer Bürgers Werner Zimmer die Ortschronik des Ortes Freitag , 21. Februar 2014, mit einer attraktiven Schenkung von Bildern und Drucken des in der Stadtverwaltung Netzschkau, Bauabteilung, 08491 Netzsch- Vogtlandzeichners Fritz Zenner, außerdem mit einer Sammlung kau, während der üblichen Dienstzeiten: Postkarten von Netzschkau. Montag: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr Werner Zimmer, Jahrgang 1935, war Schüler an der Netzschkauer Dienstag: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Schule. Nach seinem Wegzug ließ er die Kontakte zu seiner Heimat- Mittwoch: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr stadt und zu seinem Schulkameraden nie abbrechen. Auch seinem Donnerstag: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.00 Uhr Zeichenlehrer Fritz Zenner blieb er freundschaftlich verbunden Freitag: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und besuchte ihn häufig. Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen/Anregungen in der Stadtver- waltung Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet (nicht während der Auslegungsfrist) abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen B-Plan unberücksichtigt bleiben können. Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkon- trolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendun- gen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Netzschkau, den 06.01.2014 M. Purfürst Bürgermeister Werner Zimmer (r.) und Fritz Zenner
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