Page 3 - Stadtanzeiger 01.2014
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Netzschkauer Stadtanzeiger Nummer 1 3 Mittwoch, 15. Januar 2014 Grußwort des Bürgermeisters Wir haben auch 2014 viel zu tun. Dafür brauchen wir Sie! Über- der Stadt Netzschkau nehmen Sie Verantwortung und kandidieren Sie für den Stadtrat! Engagieren Sie sich in Vereinen und Organisationen! Helfen Sie uns Liebe Bürgerinnen und Bürger, beim Bewältigen der vielfältigen Aufgaben! Jeder kann etwas für den Zusammenhalt in der Stadt tun. 2013 ist für mich als spannendes, lehrreiches und interessantes Dafür wünsche ich Ihnen und Ihren Familien Gesundheit, Glück Jahr zu Ende gegangen. Nachdem Sie mich mit überwältigender und Erfolg im neuen Jahr. Mehrheit zu Ihrem Bürgermeister gewählt haben, wurden mir am 30. April die Amtsgeschäfte innerhalb einer Stunde übergeben. Ich kann Ihnen versichern: Das Wasser, in das ich gesprungen bin, war kalt, aber es ist mir gelungen, den Kopf über Wasser zu halten. Das Schwimmen hatte ich ja schon als Stadtrat gelernt. Meine ersten 100 Tage waren gespickt mit vielen Begegnungen Mike Purfürst und Gesprächen, mit Vorstellungsrunden in Ämtern, bei Firmen Bürgermeister und Vereinen, aber auch der Neubewertung der Stellen im Rat- haus, einer Haushaltsperre, der Sperrung des Parkplatzes an der Sporthalle, einer tödlichen Explosion oder dem Verdacht auf einen brisanten Kofferfund nahe dem Bahnhof, das Juni-Hochwasser fiel Aus dem Rathaus auf meinen Geburtstag. Wie die Schüler im Fremdsprachenunterricht habe ich ein völlig neues Vokabular lernen und in einigen Fällen umdenken müssen. Bekanntmachung der Stadt Netzschkau • Die Illumination der Göltzschtalbrücke hat nichts mit der Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom Eliminierung des Bauwerkes zu tun, ist aber trotzdem noch 18.07.2013 war der Stadtrat der Stadt Netzschkau gezwungen, aus illusorisch. rechtlich-formellen Gründen den Satzungsbeschluss zum vorha- • Beim Hooligantool handelt es sich um ein nützliches Werk- benbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungs- zeug für Feuerwehren. Es ist nicht gegen Krawalle bei Fuß- plan mit grünordnerischen Festsetzungen „Lageplatz 2 TFI“, ballspielen geeignet. 08491 Netzschkau, aufzuheben und erneut auszulegen. • Eine Leuchtturmregion ist kein neues Urlaubsziel in unserem hügeligen Land, sondern eine Großstadt, in die Förderung Ortsübliche Bekanntmachung gepumpt wird. • Saskia ist nicht nur ein Frauenname, sondern auch ein Herstel- über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des VB-Planes mit ler für Verwaltungssoftware. Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich grünordne- • Die Destination Vogtland bezeichnet weder eine Destille, in rischer Festsetzungen „Lagerplatz 2 TFI“ der man sich betrinken kann, noch eine Detonation, die alles Der Stadtrat der Stadt Netzschkau hat am 17.12.2013 in öffentlicher zerstören würde, sondern das, was der Tourismusverband mit Sitzung den geänderten Entwurf mit Begründung zum vorhaben- seinem Konzept für das Vogtland erreichen will. bezogenen B-Plan mit Vorhaben- und Erschließungsplan mit • Die Begriffe Deckenbuch oder Bestallungsurkunde stammen grünordnerischen Festsetzungen „Lagerplatz 2 TFI“, 08491 nicht aus der Kaninchenzucht, sondern aus den Bereichen Bau Netzschkau, in der Fassung vom 20.03.2013 gebilligt und beschlos- und Verwaltung. sen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Inzwischen kann ich ganz gut mit Abkürzungen wie LASuV, BOS, Dieser Entwurf in der Fassung vom 20.03.2013 mit Begründung SSG, TÖB, KAV, OBN, WASA, REK oder SMWA umgehen. (einschl. Umweltbericht) zum vorhabenbezogenen B-Plan mit Noch wichtiger sind mir jedoch die Menschen in unserer Stadt mit Vorhaben- und Erschließungsplan und grünordnerischen Festset- ihren Ortsteilen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, mir Hin- zungen „Lagerplatz 2 TFI“, 08491 Netzschkau, wird zusammen mit weise geben und mit mir gemeinsam etwas bewegen wollen. Das den folgend genannten Unterlagen öffentlich und zu jedermanns betrifft auch die Mitarbeiter der Verwaltung oder die Kameraden Einsicht ausgelegt. der Freiwilligen Feuerwehr. Gern erinnere ich mich an die Geburts- tage, bei denen ich am reichen Erfahrungsschatz der Jubilare teil- Umweltbericht haben konnte. Ich musste feststellen, dass der oft beschriebene Inhaltliche Kurzcharakteristik Amtsschimmel manchmal größer ist als der gesunde Menschen- - Planungsanlass, Abgrenzung des Untersuchungsgebietes verstand und dass man mit leeren Kassen nicht alle Probleme in - Kurzdarstellung der Ziele und Festsetzungen des Bebauungs- kurzer Zeit lösen kann. Trotzdem ist es gelungen, einige Dinge zu planes klären oder in die richtige Bahn zu lenken. - Gebietsbeschreibung, Nutzungshistorie des Gebietes Impressum: Das Amtsblatt erscheint 1 x monatlich kostenlos für alle Haushalte im Verwaltungsgebiet. Herausgeber: Stadtverwaltung Netzschkau, Gemeindeverwaltung Limbach, Secundo-Verlag GmbH • E-Mail: c.hegner@stadtverwaltung- netzschkau.de • Internet: www.netzschkau.de • Verantwortlich für den amtlichen Teil: der Bürgermeister der Stadt Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau; für die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Limbach: der Bürgermeister der Gemeinde Limbach, Alte Schulgasse 1, 08491 Limbach; für den Inhalt der Rubriken: die aufgeführten Verfasser; für den Druck und Verlag: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, 08496 Neumark, Telefon 03 76 00 / 36 75, Telefax 03 76 00 / 36 76; für den übrigen Inhalt und Anzeigenteil: Herr Peter Geiger • Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 10.02.2014 • Erscheinungstag nächste Ausgabe: 19.02.2014 Bürger außerhalb des Verantwortlichkeitsbereiches der Stadtverwaltung Netzschkau und der Gemeindeverwaltung Limbach können den Stadtanzeiger sowohl im Sekretariat des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Netzschkau als auch in der Gemeindeverwaltung Limbach abholen.
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