Page 13 - Stadtanzeiger 04.2016
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Netzschkauer Stadtanzeiger                                                                            13Nummer 4

                                                                                                Samstag, 23. April 2016

Auch dieses Jahr werden wieder Preise verlost                            •	 Telefonieren Sie nur falls dringend nötig! Fassen Sie sich kurz!
                         So wird der Familienpreis, bestehend aus Frei-       Die Hilfskräfte sind auf freie Telefonleitungen angewiesen –
                         karten für den Freizeitpark Plohn, mit 200           besonders in den Mobilfunknetzen!
                         Euro Taschengeld vergeben. Weiterhin wer-
                         den je 100 Euro für zwei Herren, zwei Damen     •	 Sind Sie selbst und Ihre Nachbarn von Schäden nicht betrof-
                         und zwei Kinder bis 14 Jahre verlost.                fen: Bleiben Sie dem Schadensgebiet fern! – Schnelle Hilfe
                                                                              braucht freie Wege!
Familien müssen sich entscheiden, ob sie an der Verlosung des Fa-
milienpreises oder an der Verlosung von Einzelpreisen teilnehmen         •	 Achten Sie weiterhin auf Lautsprecherdurchsagen der Polizei,
möchten. DieVerlosung wird auf ca. 14.00 Uhr am Alaunwerk ange-               Feuerwehr oder anderer Einsatzkräfte!
setzt. Die Veranstalter weisen darauf hin, dass nur bei der Preisver-
leihung anwesende Radfahrer berechtigt sind, Preise zu erhalten.         •	 Bei Notfällen wählen Sie den Notruf 112!

Bevölkerungswarnung durch Sirenenanlagen                                 Sendefrequenzen VOGTLAND RADIO

Es ist sehr wichtig, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit den        Sender Plauen		  95,4 MHz
landeseinheitlich festgelegten Sirenensignalen und den erwarte-
ten Verhaltensweisen vertraut machen, damit im Ereignisfall auch         Sender Auerbach		  88,2 MHz
die erhoffte Warnwirkung eintritt. Dazu erfolgt zweimal im Jahr
die akustische Erprobung des Signals für die Warnung der Bevöl-          Sender Klingenthal	  103,5 MHz
kerung.
Im Jahr 2016 wird zu diesem Zweck am 23. April 2016 und am               Sender Reichenbach	  100,5 MHz
24. September 2016, jeweils um 12.15 Uhr, für alle Sirenen im
Vogtlandkreis das Sirenensignal von der Leitstelle ausgelöst.            Sender Markneukirchen	 103,8 MHz

                          Merkblatt                                          Gemeinde
                                                                         Limbach/Vogtland
          über die Sirenensignale im Freistaat Sachsen
              und über allgemeine Verhaltensregeln                       Geburtstage
                 bei Auslösung von Sirenensignalen                       im Monat Mai 2016

1. Signalprobe                                                           Frau Rita Petzold			   am 15.05. zum 75. Geburtstag
                      1 Ton von 12 Sekunden Dauer
                      (immer mittwochs 15.00 Uhr)                        						OT Reimersgrün

2. Feueralarm                                                            Frau Anita Zeidler			  am 19.05. zum 75. Geburtstag
     3 Töne von je 12 Sekunden Dauer mit 12 Sekunden Pause
       (dient nur zur Alarmierung der örtlichen Feuerwehr)               						Limbach

3.Warnung vor einer Gefahr – Rundfunkgerät einschalten und               Frau Liane Riedel			   am 28.05. zum 75. Geburtstag
auf Durchsagen achten!
                                                                         						Limbach
   6 Töne von jeweils 5 Sekunden Dauer mit 5 Sekunden Pause
                            (1 Minute Heulton)                           Die herzlichsten Glückwünsche übermittelt der Bürgermeister der Ge-
                                                                         meinde Limbach allen Jubilaren des Monats Mai.
Verhaltensregeln:
•	 Schalten Sie nach dem Ertönen des Sirenenwarntones (Heul-                   Jagdgenossenschaft Reimersgrün

     ton) unverzüglich Ihr Rundfunkgerät ein und wählen Sie den          Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagd-
     Sender „VOGTLAND RADIO“ aus, dort werden Sie alle fünf              genossenschaft Reimersgrün am Sonntag, dem 8. Mai 2016, um
     Minuten über die aktuelle Gefahr informiert und erhalten            18.00 Uhr, im Bürgerhaus in Reimersgrün ergeht hiermit an alle
     Hinweise zum Verhalten (bei technischen Störungen MDR 1             Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdrevier
     RADIO SACHSEN).                                                     Reimersgrün gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf,
•	 Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden genau!                      recht herzliche
•	 Informieren Sie bitte Ihre Nachbarn und Straßenpassanten
     über die Durchsagen!                                                                          Einladung
•	 Helfen Sie älteren und behinderten Menschen. Informieren
     Sie ausländische Mitbürger!                                         Tagesordnung:
                                                                         1.	 Kassenbericht und Jahresrechnung für das Jagdjahr

                                                                              2014/2015 sowie 2015/2016 sowie Entlastung des Jagdvor-
                                                                              standes für diesen Zeitraum
                                                                         2.	 Beschluss über den Haushaltsplan für das Jagdjahr 2015/2016
                                                                              und 2016/2017
                                                                         3.	Verschiedenes

                                                                         Anmerkung:
                                                                         Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehe-
                                                                         gatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch
                                                                         eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder
                                                                         durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehö-
                                                                         renden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Voll-
                                                                         macht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.
                                                                         Ein bevollmächtigterVertreter darf höchstens einen Jagdgenossen
                                                                         vertreten.
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