Page 2 - Stadtanzeiger 10.2014
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2 Nummer 10 Netzschkauer Stadtanzeiger Samstag, 18. Oktober 2014 bestimmt werden (gemeinsam die „Vertreter“). Die Gesellschafter- Aus dem Rathaus versammlung ist beschlussfähig, wenn alle Vertreter des Alleinge- sellschafters jeweils einzeln entsprechend Abs. 2 Buchst. a) geladen wurden und von diesen mindestens der Bürgermeister und ein weiterer Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau Vertreter anwesend sind.“ am 30. September 2014 § 8 Abs. 2 erhält einen neuen Abs. d) wie folgt: „Die Ausübung der Gesellschafterrechte kann nur einheitlich erfolgen. Die 3. Sitzung des neu gewählten Stadtrates der Stadt Netzschkau fand am 30. September 2014 im Sitzungssaal der Stadtverwaltung Die Abstimmung unter den Vertretern erfolgt durch Beschlussfassung unter den zur Gesellschafterversammlung anwesenden Vertretern Netzschkau statt. Bürgermeister Mike Purfürst eröffnete die Sit- zung. Er stellte die ordnungsgemäße Ladung fest. Die Tagesord- („Abstimmungsbeschluss“) wie folgt: Abstimmungsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst und nung wurde seitens der Stadträte bestätigt. Der Bürgermeister gab die vorliegenden Entschuldigungen bekannt. Die Beschlussfähig- bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Bürgermeisters. Sofern der Bürgermeister überstimmt wird oder Stimmengleichheit keit wurde festgestellt. vorliegt, gleichwohl das Beschlussbegehren aufrechterhalten wird, ist Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse die Angelegenheit zur Entscheidung dem Stadtrat des Alleingesell- gefasst: schafters vorzulegen. SR 55/2014 – Forstlicher Wirtschaftsplan 2015 für den Kom- An das dortige Beschlussergebnis sind die Vertreter sodann im Rah- munalwald Netzschkau men ihres erneuten Abstimmungsbeschlusses gebunden.“ Der Stadtrat der Stadt Netzschkau stimmte dem forstlichen Wirt- § 8 Abs. 3) wird wie folgt neu gefasst: schaftsplan 2015 einstimmig zu. „Auch eine nicht ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterver- SR 56/2014 – Erhebung von Ausgleichsbeiträgen im städti- sammlung ist beschlussfähig, wenn der Alleingesellschafter durch schen Sanierungsgebiet „Innenstadtbereich Netzschkau“ seine drei Vertreter vertreten ist und von diesen auf alle Formen und Der Stadtrat der Stadt Netzschkau nimmt die zum Wertermitt- Fristen der Einberufung einer Gesellschafterversammlung verzichtet lungsstichtag 31.12.2012 vom Gutachterausschuss Vogtlandkreis wird.“ festgestellten, sanierungsbedingten zonalen Bodenwertsteige- rung zur Kenntnis. SR 58/2014 – Erneuter Satzungsbeschluss zum Vorhabensbe- Zur vorzeitigen und endgültigen Ablösung des gemäß § 154 zogenen Bebauungsplan „Lagerplatz 2 TFI“ BauGB zu entrichtenden Ausgleichsbeitrages wird der Abschluss Der Stadtrat der Stadt Netzschkau stimmt dem erneuten Satzungs- von Vereinbarungen zwischen der Stadt Netzschkau und den beschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, in der Fas- Eigentümern unter Anwendung des gemäß VwV StBauE vom sung vom 12.08.2013, mehrheitlich zu. 20.08.2009, Abschnitt B, Ziff. 21.3 zulässigen Verfahrensnachlas- ses angeboten. Sanierungsgebiet „Innenstadtbereich“ Der Nachlass wird wie folgt gewährt: der Stadt Netzschkau Bei Abschluss der Vereinbarung und Zahlung des Ablösebeitrages in der freiwilligen Phase Nachlässe bei den gesetzlich vorgeschriebenen - bis zum 30.04.2015 => 20 % Nachlass Ausgleichsbeiträgen sichern! - ab 01.05.2015 bis 31.12.2015 => ohne Nachlass Die Verwaltung wird beauftragt, die betreffenden Grundstücks- Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, eigentümer zu informieren und eine Ablösevereinbarung anzu- sehr geehrte Grundstückseigentümer, bieten. am 31.12.2012 übergab der Gutachterausschuss für Grundstücks- Der Stadtrat stimmte der Beschlussvorlage SR 56/2014 einstimmig werte im Vogtlandkreis der Stadt Netzschkau die Gutachten zur zu. Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung (Er- mittlung der zonalen Anfangs- und Endwerte) für das Sanierungs- SR 57/2014 – Änderung des Gesellschaftsvertrages der Woh- gebiet „Innenstadtbereich“ der Stadt Netzschkau. Dabei ermittelte nungsbau- und Entwicklungsgesellschaft Netzschkau mbH der Ausschuss auf Grundlage der Bundesgesetzgebung für 7 Wert- Der Stadtrat beschließt mehrheitlich die nachfolgend aufgeführ- zonen die vorläufigen, sanierungsbedingten zonalen Bodenwert- te Änderung zum Gesellschaftsvertrag der Wohnungsbau- und steigerungen per 31.12.2012. Entwicklungsgesellschaft Netzschkau mbH vom 29. Juli 2010, Die Stadt Netzschkau ist zur Erhebung der Ausgleichsbeiträge nach Urkunde-Nr.: 832/2010: dem Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich verpflichtet. Um jedoch § 8 Abs. 2 c) erhält folgende neue Fassung: Belastung für jeden Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet „Der Alleingesellschafter wird in der Gesellschafterversammlung ver- „Innenstadtbereich“ so gering wie möglich zu halten, möchte die treten durch den Bürgermeister sowie 2 Stadträte, die vom Stadtrat Stadt Netzschkau den Eigentümern die Möglichkeit anbieten, die Impressum: Das Amtsblatt erscheint 1 x monatlich kostenlos für alle Haushalte im Verwaltungsgebiet. Herausgeber: Stadtverwaltung Netzschkau, Gemeindeverwaltung Limbach, Secundo-Verlag GmbH • E-Mail: c.hegner@stadtverwaltung- netzschkau.de • Internet: www.netzschkau.de • Verantwortlich für den amtlichen Teil: der Bürgermeister der Stadt Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau; für die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Limbach: der Bürgermeister der Gemeinde Limbach, Alte Schulgasse 1, 08491 Limbach; für den Inhalt der Rubriken: die aufgeführten Verfasser; für den Druck und Verlag: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, 08496 Neumark, Telefon 03 76 00 / 36 75, Telefax 03 76 00 / 36 76; für den übrigen Inhalt und Anzeigenteil: Herr Peter Geiger • Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 03.11.2014 • Erscheinungstag nächste Ausgabe: 15.11.2014 Bürger außerhalb des Verantwortlichkeitsbereiches der Stadtverwaltung Netzschkau und der Gemeindeverwaltung Limbach können den Stadtanzeiger sowohl im Sekretariat des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Netzschkau als auch in der Gemeindeverwaltung Limbach abholen.
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