Page 14 - Stadtanzeiger 02.2014
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14 Nummer 2 Netzschkauer Stadtanzeiger Mittwoch, 19. Februar 2014 frieren, entstehen wunderhübsche sechseckige Eiskristalle. Sie ver- 3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge binden sich untereinander zu Schneeflocken und fallen zur Erde. 3.1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Lernziele Vorschriften aufzustellen. Die Kinder ... Wählbar zum Stadt-, Gemeinderat sind Bürger der Stadt/Gemein- ... lernen die Eigenschaften von Schnee und das Verhalten von de. Wählbar zum Ortschaftsrat sind die Bürger der Stadt/Gemein- Wasser bei Wärme und Kälte kennen, de, die seit mindestens drei Monaten in der Ortschaft wohnen. ... werden für die Themen Eisberge und Erderwärmung sensibi- Bürger der Gemeinde ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 lisiert, des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines anderen Mit- ... erhalten einen Einblick in die Arbeit eines Klimaforschers, gliedsstaates der Europäischen Union, der am Wahltag das acht- zehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten ... üben sich beim Experimentieren mit Eis und Schnee im ge- in der Stadt/Gemeinde wohnt. nauen Beobachten und Beschreiben. Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über Inhalt und Vielleicht schauen Sie mal in nachfolgende Webadresse „www. Form der Wahlvorschläge der §§ 6 a bis 6 c sowie 6 e Kommunal- haus-der-kleinen forscher.de“, denn dort gibt es noch mehr Anre- wahlgesetz (KomWG) und § 16 Kommunalwahlordnung (KomWO) gungen, wie Sie als Eltern oder Großeltern die Aktion daheim mit entsprechen; die im § 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen unterstützen können. sind den Wahlvorschlägen beizufügen. Sich für den Gemeinde-/Ortschaftsrat bewerbende Unionsbürger haben bis zum Ende der Einreichungsfrist gegenüber dem Vorsit- zenden des Gemeindewahlausschusses zusätzlich an Eides statt Verwaltungsgemeinschaft zu versichern, dass sie im Herkunftsmitgliedsstaat die Wählbarkeit Netzschkau/Limbach nicht verloren haben (§ 6 a Abs. 3 KomWG). Sofern sie nach § 17 des Sächsischen Meldegesetzes von der Mel- depflicht befreit sind, haben sie ferner an Eides statt zu versichern, Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau – zugleich er- seit wann sie in der Stadt/Gemeinde eine Wohnung, bei mehreren füllende Gemeinde für die Verwaltungsgemeinschaft Netzschkau/ Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland die Hauptwoh- Limbach nung haben. Bei mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik sind Bekanntmachung deren Anschriften anzugeben. 3.2. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewer- der Wahl zum Stadtrat der Stadt Netzschkau ber-aufstellungen und Zustimmungserklärungen sind und zum Gemeinderat der Gemeinde Limbach in der Stadtverwaltung Netzschkau sowie zum Ortschaftsrat Brockau – Einwohnermeldeamt oder Hauptamt – am 25.05.2014 Markt 12 1. Am 25.05.2014 findet die Wahl zum Stadtrat der Stadt Netzsch- 08491 Netzschkau kau, zum Gemeinderat der Gemeinde Limbach und zum Ort- während der allgemeinen Öffnungszeiten erhältlich. schaftsrat Brockau in der Stadt Netzschkau statt. 4. Hinweise auf Bestimmungen zu Unterstützungsunterschrif- Zu wählen sind: ten 4.1. Jeder Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung Anzahl Höchstzahl der Mindestzahl Bewerber je Unterstützungs- muss entsprechend der unter 1. angegebenen Mindestzahl von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages Wahlbe- Wahlvorschlag unterschriften rechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unter- Stadträte 16 24 40 stützt werden (Unterstützungsunterschriften). Netzschkau Ein Wahlberechtigter kann nicht mehrere Wahlvorschläge für die- Gemeinderäte 10 15 20 selbe Wahl unterstützen. Limbach 4.2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung Ortschaftsräte 5 8 20 des Wahlvorschlags bei in Brockau der Stadtverwaltung Netzschkau – Einwohnermeldeamt – 2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen 2.1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für die- Markt 12 se Wahlen frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und 08491 Netzschkau spätestens am 20. März 2014 bis 18.00 Uhr zu den allgemeinen während der allgemeinen Öffnungszeiten bis zum Ende der Einrei- Öffnungszeiten beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschus- chungsfrist für Wahlvorschläge gem. Pkt. 2.1. geleistet werden. Die ses schriftlich einzureichen. Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen. Anschrift: Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder wegen einer körper- Stadtverwaltung Netzschkau, lichen Beeinträchtigung gehindert sind, die Verwaltung aufzu- Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses suchen, können die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen. Sie haben dies beim Vorsit- Markt 12 zenden des Gemeindewahlausschusses spätestens am siebten Tag 08491 Netzschkau vor Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge (13. 3. 2014) 2.2. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigun- schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaub- gen eingereicht werden. haft zu machen.
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