Page 14 - Stadtanzeiger 02.2014
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       	        14     Nummer 2                                                Netzschkauer Stadtanzeiger               Mittwoch, 19. Februar 2014        frieren, entstehen wunderhübsche sechseckige Eiskristalle. Sie ver-  3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge        binden sich untereinander zu Schneeflocken und fallen zur Erde.  3.1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen        Lernziele                                             Vorschriften aufzustellen.        Die Kinder ...                                        Wählbar zum Stadt-, Gemeinderat sind Bürger der Stadt/Gemein-        ...   lernen die Eigenschaften von Schnee und das Verhalten von   de. Wählbar zum Ortschaftsrat sind die Bürger der Stadt/Gemein-           Wasser bei Wärme und Kälte kennen,                 de, die seit mindestens drei Monaten in der Ortschaft wohnen.        ...   werden für die Themen Eisberge und Erderwärmung sensibi-  Bürger der Gemeinde ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116           lisiert,                                           des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines anderen Mit-        ...   erhalten einen Einblick in die Arbeit eines Klimaforschers,  gliedsstaates der Europäischen Union, der am Wahltag das acht-                                                              zehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten        ...   üben sich beim Experimentieren mit Eis und Schnee im ge-  in der Stadt/Gemeinde wohnt.           nauen Beobachten und Beschreiben.                                                              Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über Inhalt und        Vielleicht schauen Sie mal in nachfolgende Webadresse „www.  Form der Wahlvorschläge der §§ 6 a bis 6 c sowie 6 e Kommunal-        haus-der-kleinen forscher.de“, denn dort gibt es noch mehr Anre-  wahlgesetz (KomWG) und § 16 Kommunalwahlordnung (KomWO)        gungen, wie Sie als Eltern oder Großeltern die Aktion daheim mit   entsprechen; die im § 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen        unterstützen können.                                  sind den Wahlvorschlägen beizufügen.                                                              Sich für den Gemeinde-/Ortschaftsrat  bewerbende Unionsbürger                                                              haben bis zum Ende der Einreichungsfrist gegenüber dem Vorsit-                                                              zenden des Gemeindewahlausschusses zusätzlich an Eides statt                  Verwaltungsgemeinschaft                     zu versichern, dass sie im Herkunftsmitgliedsstaat die Wählbarkeit                     Netzschkau/Limbach                       nicht verloren haben (§ 6 a Abs. 3 KomWG).                                                              Sofern sie nach § 17 des Sächsischen Meldegesetzes von der Mel-                                                              depflicht befreit sind, haben sie ferner an Eides statt zu versichern,        Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau – zugleich er-  seit wann sie in der Stadt/Gemeinde eine  Wohnung, bei mehreren        füllende Gemeinde für die Verwaltungsgemeinschaft Netzschkau/  Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland die  Hauptwoh-        Limbach                                               nung haben. Bei mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik sind                       Bekanntmachung                         deren Anschriften anzugeben.                                                              3.2. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewer-               der Wahl zum Stadtrat der Stadt Netzschkau     ber-aufstellungen und Zustimmungserklärungen sind              und zum Gemeinderat der Gemeinde Limbach        in der Stadtverwaltung Netzschkau                    sowie zum Ortschaftsrat Brockau           – Einwohnermeldeamt oder Hauptamt –                           am 25.05.2014                      Markt 12        1. Am 25.05.2014 findet die Wahl zum Stadtrat der Stadt Netzsch-  08491 Netzschkau        kau, zum Gemeinderat der Gemeinde Limbach und zum Ort-  während der allgemeinen Öffnungszeiten erhältlich.        schaftsrat Brockau in der Stadt Netzschkau statt.     4. Hinweise auf Bestimmungen zu Unterstützungsunterschrif-        Zu wählen sind:                                       ten                                                              4.1. Jeder Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung                      Anzahl  Höchstzahl der  Mindestzahl                             Bewerber je    Unterstützungs-   muss entsprechend der unter 1. angegebenen Mindestzahl von                                                              zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages Wahlbe-                             Wahlvorschlag  unterschriften                                                              rechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unter-         Stadträte    16     24             40                stützt werden (Unterstützungsunterschriften).         Netzschkau                                           Ein Wahlberechtigter kann nicht mehrere Wahlvorschläge für die-         Gemeinderäte 10     15             20                selbe Wahl unterstützen.         Limbach                                              4.2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung         Ortschaftsräte    5    8           20                des Wahlvorschlags bei         in Brockau                                           der Stadtverwaltung Netzschkau                                                              – Einwohnermeldeamt –        2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen        2.1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für die-  Markt 12        se Wahlen frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und   08491 Netzschkau        spätestens am 20. März 2014 bis 18.00 Uhr zu den allgemeinen   während der allgemeinen Öffnungszeiten bis zum Ende der Einrei-        Öffnungszeiten beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschus-  chungsfrist für Wahlvorschläge gem. Pkt. 2.1. geleistet werden. Die        ses schriftlich einzureichen.                         Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen.        Anschrift:                                            Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder wegen einer körper-        Stadtverwaltung Netzschkau,                           lichen Beeinträchtigung gehindert sind, die Verwaltung aufzu-        Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses              suchen, können die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem                                                              Beauftragten der Verwaltung ersetzen. Sie haben dies beim Vorsit-        Markt 12                                              zenden des Gemeindewahlausschusses spätestens am siebten Tag        08491 Netzschkau                                      vor Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge (13. 3. 2014)        2.2. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigun-  schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaub-        gen eingereicht werden.                               haft zu machen.
       
       
     
