Page 4 - Stadtanzeiger 10.2013
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4 Nummer 10 Netzschkauer Stadtanzeiger Mittwoch, 16. Oktober 2013 Diese Grundstücke bilden auch dann eine Straßenreinigungsein- werden. Bei Fußwegen mit Betonsteinpflasterbelag soll der Einsatz heit, wenn sie durch mehrere Straßen erschlossen werden. von Auftausalz nur unter besonderer Maßhaltigkeit Verwendung Hintereinander zur sie erschließenden Straße liegen Grundstücke, finden. wenn sie mit der Hälfte oder mehr ihrer dieser Straße zugekehr- 2. § 4 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. ten Seite hinter dem Kopfgrundstück liegen. Die Eigentümer und § 7 Besitzer der zur Straßenreinigungseinheit gehörenden Grundstü- Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen cke sind abwechselnd reinigungspflichtig. Die Reinigungspflicht von Schnee- und Eisglätte wechselt von Woche zu Woche. Sie beginnt jährlich neu bei dem Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, an Sonn- und gesetz- Verpflichteten des Kopfgrundstücks, fortfahrend in der Reihenfol- lichen Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut werden. Diese ge der dahinterliegenden Grundstücke. Sicherungspflicht ist bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur § 4 Verhütung von Gefahren erforderlich ist. Umfang der Reinigungspflicht, Reinigungszeit § 8 1. Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Erfüllung der Pflichten Schmutz, Unrat sowie Unkraut und Laub. Der Umfang der Rei- Kommen Verpflichtete trotz Aufforderung den in dieser Satzung nigungspflicht erstreckt sich nach den Bedürfnissen der öffent- bestimmten Pflichten nicht nach, dann ist die Stadt berechtigt, die lichen Sicherheit oder Ordnung, insbesondere auch darauf, dass den Verpflichteten obliegenden Aufgaben entweder selbst oder eine Gesundheitsgefährdung infolge Verunreinigung der Straßen durch beauftragte Dritte vornehmen zu lassen. Die entstehenden durch Benutzung oder durch Witterungseinflüsse vermieden oder Kosten hat der Verpflichtete zu tragen. beseitigt wird. 2. Die Gehwege sind in einem sauberen Zustand zu halten, insbe- § 9 sondere vor gesetzlichen Feiertagen. Ordnungswidrigkeiten 3. Bei der Gehwegreinigung ist darauf zu achten, dass eine über- (1) Ordnungswidrig i.S.d. § 52 Abs. 1 Nr. 12 SächsStrG handelt, wer mäßige Staubentwicklung vermieden wird vorsätzlich oder fahrlässig 4. Beim Reinigen darf der Gehweg nicht beschädigt werden. 1. entgegen § 1 Abs. 1 die Gehwege, einschließlich der Stra- 5. Der Kehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder dem Nach- ßenrinnen nicht oder nicht regelmäßig reinigt bzw. bei barn zugeführt noch in die Straßenrinne, sonstige Entwässerungs- Schneehäufungen nicht oder nicht regelmäßig räumt sowie anlagen, offene Abzugsgräben oder öffentlich aufgestellten Ein- bei Schnee- und Eisglätte nicht streut oder nicht regelmäßig richtungen (2.B. Papierkörben, Glas- und Papiersammelcontainern streut, geschüttet werden. Die Beseitigung des Kehrichts erfolgt auf ei- 2. entgegen § 4 Abs. 1 seiner Reinigungspflicht nicht im vollen gene Kosten. Umfang nachkommt - nach den Bedürfnissen der öffentlichen § 5 Sicherheit oder Ordnung, Umfang des Schneeräumens 3. entgegen § 4 Abs. 5 den Straßenkehricht nicht ordnungsge- 1. Die Gehwege sind auf eine Breite von mindestens l m von Schnee mäß beseitigt, oder auftauenden Eis so zu räumen, dass die Aufrechterhaltung 4. entgegen § 5 Abs. 1 die Gehwege nicht von Schnee bzw. von des Fußgängerverkehrs gewährleistet ist. auftauenden Eis räumt 2. Der geräumte Schnee und das aufgetaute Eis sind auf den rest- 5. entgegen § 5 Abs. 2 den geräumten Schnee und das aufge- lichen Teil des Gehweges, soweit der Platz dafür nicht ausreicht, taute Eis nicht ordnungsgemäß beseitigt am Rande der Fahrbahn anzuhäufeln. Die Straßenrinnen und die 6. entgegen § 6 Abs. 1 bei Schnee- und Eisglätte die Gehwege Straßeneinläufe sind freizuhalten. sowie die Zugänge zur Fahrbahn nicht rechtzeitig streut 3. Die von Schnee oder aufgetauten Eis geräumten Gehwegflächen 7. entgegen § 6 Abs. 1 Satz 2 bei Schnee- und Eisglätte die Geh- vor den Grundstücken müssen durchgehend benutzbar sein. Vor wege nicht in der dort genannten Breite abstumpft jedem Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn zu gewähr- 8. entgegen § 7 nicht innerhalb der genannten Zeiten die Geh- leisten. § 4 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. wege räumt und streut 4. Auf öffentlichen Gehwegen (Verbindungswegen, Parkwegen (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 52 Abs. 2 SächsStrG mit u. ä.), die eine untergeordnete Bedeutung für den Fußgängerver- einer Geldbuße bis zu 500,00 € geahndet werden. kehr haben, besteht keine Räum- und Streupflicht, wenn diese Wege auf Veranlassung der zuständigen Behörde mit entsprechen- den Hinweisschildern gekennzeichnet oder gesperrt worden sind. 5. An Kreuzungen bzw. Einmündungen ist darauf zu achten, dass Weitere wissenswerte Informationen die Schneehöhe einen halben Meter nicht übersteigt, um eine an- gemessene Straßeneinsicht zu gewährleisten. 140 Jahre Freiwillige Feuerwehr Netzschkau § 6 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte Am 17. Februar des Jahres 1873 fand im Rathaus der Stadt 1. Bei Schnee- und Eisglätte sind von den Verpflichteten die Geh- Netzschkau eine „Versammlung zur Constituierung einer freiwilli- wege, die Zugänge zur Fahrbahn sowie die in § 3 Abs. 1 Satz 3 ge- gen Feuerwehr für Netzschkau“ statt. Im Zuge dieser Versammlung nannten Flächen rechtzeitig so zu streuen, dass sie vom Fußgänger gründete sich die Freiwillige Feuerwehr Netzschkau. Männer und unter Beachtung der nach den witterungsbedingten Umständen Frauen engagieren sich seit nunmehr 140 Jahren zum Wohle der gebotenen Sorgfalt gefahrlos benutzt werden können. Zivilbevölkerung und ihrer Heimatstadt im Brandschutzwesen Die Streupflicht erstreckt sich auf die nach § 5 Abs. 1 zu räumende Netzschkaus. Dieses Jubiläum ist in diesem Jahr mit einem Fest- Fläche sowie die Zugänge zur Fahrbahn. Zum Streuen ist abstump- wochenende, vom 30. August bis 1. September 2013 gefeiert fendes Material wie Sand oder Splitt zu verwenden. worden. Am Freitag, dem 30. August, fand um 19.00 Uhr eine Auftausalz darf grundsätzlich nur in geringen Mengen verwendet Festveranstaltung im Gerätehaus an der Elsterberger Straße statt.
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