Schiedsstelle

Klärung von Rechtsstreitigkeiten über ein Schlichtungsverfahren

Schiedsstellen sind für die Durchführung der nachfolgenden Schlichtungsverfahren zuständig:

  • bürgerliche Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über
  • nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre
  • in Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht
  • Schlichtungsverfahren in Strafsachen

Grundsätzlich ist die Schiedsstelle für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens zuständig, in deren Bezirk der Antragsgegner/ die Antragsgegnerin wohnt.  

Das Verwaltungsgebiet Netzschkau/ Limbach gehört zum Bezirk der Schiedsstelle Reichenbach.

Allgemeine Auskünfte zu Schlichtungsverfahren, erteilen das Amtsgericht Auerbach und die Schiedsstelle Reichenbach.  

  • Schiedsstelle in Reichenbach

    Anschrift
    Stadtverwaltung Reichenbach
    Zimmer 023
    Markt 1
    08468 Reichenbach
    Sprechzeiten
    jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat
    von 16 bis 18 Uhr
    Hinweis
    Werden Sprechzeiten im Rathaus der Stadt Netzschkau durchgeführt, so werden diese rechtzeitig öffentlich bekanntgegeben.