Europa- und Kommunalwahl am 09. Juni 2024

Am 9. Juni 2024 ist Wahltag, gewählt werden der Stadtrat der Stadt Netzschkau, der Ortschaftsrat der Gemeinde Brockau, das Europäische Parlament und der Kreistag des Vogtlandkreises. 

Hinweis für Unionsbürger zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Europawahl am 9. Juni 2024

Vom 06. Juni 2024 bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich die wahlberechtigten Unionsbürger in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Diese Unionsbürger erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Netzschkau muss im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Netzschkau, Markt 12 in 08491 Netzschkau bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden.

Der Antrag kann auch per Post an die Stadtverwaltung Netzschkau, Markt 12 in 08491 Netzschkau gesendet werden. (Zu beachten sind die allgemeinen Öffnungszeiten und die Postlaufzeiten!)

Das Formular und ein Merkblatt sind erhältlich unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html. oder im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Netzschkau, Markt 12 in 08491 Netzschkau.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau über die zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl des Stadtrates der Stadt Netzschkau am 09. Juni 2024

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau über die zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl des Ortschaftsrates des Ortsteiles Brockau am 09. Juni 2024

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. 

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis  muss, im FG Pass- und Meldewesen, Markt 12, 08491 Netzschkau , bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden.  Der Antrag kann auch per Post gesendet werden. (Die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten sind zu beachten!)

Formulare

Wir weisen darauf hin, dass bei Zugriff auf die Anlage 16 SächsKomWO (Wahlvorschlag) eine Information an die Kommune/Verband erfolgt.

Anlage 16 Wahlvorschlag:

https://fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/alias/855/Anlage_16_Wahlvorschlag/

Anlage 17 Zustimmungserklärung / Bescheinigung der Wählbarkeit:

https://fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/alias/855/Anlage_17_Zustimmungserklaerung/

Anlage 19 Niederschrift:

https://fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/alias/855/Anlage_19_Niederschrift/

Anlage 20 Versicherung an Eides statt:

https://fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/alias/855/Anlage_20_Versicherung_an_Eides_statt/

Anlage 21 Bescheinigung des Wahlrechts:

https://fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/alias/855/Anlage_21_Bescheinigung_des_Wahlrechts/

Öffentliche Bekanntmachung 

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau zugleich als erfüllende Gemeinde für die Verwaltungsgemeinschaft Netzschkau/ Limbach der Wahl zum Stadtrat der Stadt Netzschkau und zum Gemeinderat der Gemeinde Limbach sowie zum Ortschaftsrat Brockau am 9. Juni 2024 

Gemeindewahlausschuss

Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Gemeindewahlausschuss wurde durch den Stadtrat und den Gemeinschaftsauschuss der Verwaltungsgemeinschaft Netzschkau/ Limbach gewählt.