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Abzug der Depotcontainer für Kleinelektronikaltgeräte

  • Bürgerinfo

Das Elektro- und Elektronikgeräegesetz legt Anforderungen an die Produktverantwortung nach § 23 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Elektro- und Elektronikgeräte fest. Es bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und der Verwertung solcher Abfälle um die Ressourcennutzung zu verbessern. Um möglichst viele Rohstoffe aus den Altgeräten zurückgewinnen zu können und die Freisetzungsgefahr für Schadstoffe sowie Brandrisiken, insbesondere durch falsch gesammelte Lithium-Batterien und lithiumbatteriehaltige Altgeräte so weit wie möglich zu verhindern, ist es wichtig, dass Altgeräte Möglichst beschädigungsfrei und sepperat gesammelt sowie transportiert werden. Die Lithium - Battterien und Lithiumhaltige Altgeräte unterliegen den Gefahrengutvorschriften. Die Einsortierung der Alteräte muss daher zukünftig in die verschiedenen Sammelbehältnisse auf dem Wertstoffhof oder sonstigen zentralen Stellen erfolgen durch das Personal selbst oder unter dessen Aufsichet erfolgen. Diese Kontrolle ist durch die Sammlung mit Depotcontainern nicht möglich. 

Die Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten auf Container-Standplätzen steht somit nicht mehr im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. 

Für die Bürger gibt es genügend Möglichkeiten die Elektro- und Elektronikaltgeräte richtig zu entsorgen:

Entsprechend § 17 Rücknahmepflicht für Vertreiber des Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind die Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mind. 400 Quatratmeter sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mind. 800 Quadratmeter, die mehrmals im Kalendrejahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte abieten und auf dem Markt bereitstellen, verpflichtet, diese unentgeltlich zurückzunehmen. 

Die kostenlose Annahme von E-Geräten auf den 4 kommunalen Wertstoffhöfen des Vogtlandkreises und die gebührenpflichtige Abholung von der Haustür, sind für die Bürger/innen auch weiterhin gegeben. 

Die Depotcontainer für Kleinelektronikaltgeräte werden bis zum Herbst 2023 entfernt.