Page 3 - Stadtanzeiger 09.2015
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Netzschkauer Stadtanzeiger Nummer 9 3 Samstag, 19. September 2015 Antrag auf eine Garagenausfahrt für das Grundstück Martin-Lu- Aus dem Rathaus ther-Straße 1 auf den städtischen Parkplatz „An der Schlossstraße“ zuzustimmen. SR 48/2015 – Billigungs- und Auslegungsbeschluss, 4. Entwurf des – Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau eines Bürgermeistersprechstunde Altenpflegeheimes“ in Netzschkau, Brockauer Straße – Pla- nungsstand August 2015 Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger von Netzsch- kau und den dazugehörigen Ortsteilen, Der Stadtrat der Stadt Netzschkau billigt den 4. Entwurf des – Vor- die nächste Bürgermeistersprechstunde findet habenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau eines Altenpflege- am Donnerstag, 8. Oktober 2015, heimes“ in Netzschkau, Brockauer Straße – Planungsstand August von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr 2015 einstimmig und beschließt gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB die öffentliche Auslegung für die Dauer von im Büro des Bürgermeisters (1. OG) im Rathaus, Markt 12 in Netzschkau, statt. 2 Wochen. Die zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Auslegung ist nach Zur Vorbereitung und um Wartezeiten zu vermeiden, melden § 3 Abs. 2 Satz 2 ortsüblich bekannt zu machen. Gleichzeitig mit Sie sich bitte unter der der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Beteiligung der Behörden Telefonnummer: 0 37 65 / 39 01 10 kurz an und nennen den Anlass Ihres Besuches. und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Ihr Der Bürgermeister wird beauftragt, die öffentliche Bekanntma- chung im Stadtanzeiger zu veranlassen. SR 49/2015 – Spenden Der Stadtrat der Stadt Netzschkau bevollmächtigt den Bürgermeis- ter mehrheitlich zur Annahme einer Sachspende. Mike Purfürst SR 50/2015 – Aufhebung des Beschlusses SR 44/2015 Sachein- Bürgermeister lage in die Wohnungsbau- und Entwicklungsgesellschaft mbH Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die Auf- hebung des Beschlusses 44/2015 auf Grund eines Schreibfehlers Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau in der Beschlussvorlage und der Beschlussfassung. am 25. August 2015 SR 51/2015 – Aufhebung des Beschlusses SR 45/2015 Sat- zungsänderung der Wohnungsbau- und Entwicklungsgesell- Die 15. Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau fand am schaft Netzschkau mbH 25. August 2015 im Sitzungssaal der Stadt Netzschkau statt. Bür- Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die Auf- germeister Mike Purfürst eröffnete die Sitzung und stellte die ord- hebung des Beschlusses 45/2015 auf Grund eines Schreibfehlers nungsgemäße Ladung fest. Die Tagesordnung wurde seitens der in der Beschlussvorlage und der Beschlussfassung. Stadträte bestätigt. Der Bürgermeister gab die vorliegenden Ent- SR 52/2015 – Sacheinlage in die Wohnungsbau- und Entwick- schuldigungen bekannt. Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt. lungsgesellschaft Netzschkau mbH Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die gefasst: Grundstücke 519k, 519/2, 519/3, 731/1, 731/2, 723, 732, 724, 733, SR 46/2015 – Fortschreibung Integriertes Stadtentwicklungs- 725, 734/1, 734/2, 725a, 736/1, 736/2 aus dem Grundbuchblatt konzept um das Fachkonzept Brachen 1597 der Stadt Netzschkau von insgesamt 16.940 m² zum BRW von Der Stadtrat beschließt einstimmig: 26,00 €/m² = 440.440 € in das Vermögen seiner 100%igen Toch- - das Fachkonzept Brachen als Ergänzung zum bestehenden ter, der Wohnungsbau- und Entwicklungsgesellschaft Netzschkau gesamtstädtischen integrierten Stadtentwicklungskonzept mbh, Markt 12, 08491 Netzschkau, als Sacheinlage zu übertragen. (InSEK) der Stadt Netzschkau Im Vermögen der Gesellschaft dient die Sacheinlage der Erhöhung - die Eintragung der im Fachkonzept aufgeführten Brachen des Stammkapitales um 1.000,00 €. Die verbleibende Differenz in das digitale Brachflächenkataster des Freistaates Sachsen wird in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt. (KWIS.net) SR 53/2015 – Satzungsänderung der Wohnungsbau- und Ent- SR 47/2015 – Antrag einer Garagenausfahrt auf städtischen wicklungsgesellschaft Netzschkau mbH Parkplatz „An der Schlossstraße“ Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig, die Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig, dem Erhöhung des Stammkapitales der Wohnungsbau- und Entwick- Impressum: Das Amtsblatt erscheint 1 x monatlich kostenlos für alle Haushalte im Verwaltungsgebiet. Herausgeber: Stadtverwaltung Netzschkau, Gemeindeverwaltung Limbach, Secundo-Verlag GmbH • E-Mail: a.reiher@stadtverwaltung- netzschkau.de • Internet: www.netzschkau.de • Verantwortlich für den amtlichen Teil: der Bürgermeister der Stadt Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau; für die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Limbach: der Bürgermeister der Gemeinde Limbach, Alte Schulgasse 1, 08491 Limbach; für den Inhalt der Rubriken: die aufgeführten Verfasser; für den Druck und Verlag: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, 08496 Neumark, Telefon 03 76 00 / 36 75, Telefax 03 76 00 / 36 76; für den übrigen Inhalt und Anzeigenteil: Herr Peter Geiger • Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 05.10.2015 • Erscheinungstag nächste Ausgabe: 17.10.2015 Bürger außerhalb des Verantwortlichkeitsbereiches der Stadtverwaltung Netzschkau und der Gemeindeverwaltung Limbach können den Stadtanzeiger sowohl im Sekretariat des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Netzschkau als auch in der Gemeindeverwaltung Limbach abholen.
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