Page 4 - Stadtanzeiger 05.2015
P. 4
4 Nummer 5 Netzschkauer Stadtanzeiger Samstag, 23. Mai 2015 Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau am 28. April 2015 Bürgermeistersprechstunde Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger von Netzsch- Die 10. Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau fand am kau und den dazugehörigen Ortsteilen, 28. April 2015 im Sitzungssaal der Stadt Netzschkau statt. Bürger- die nächste Bürgermeistersprechstunde findet meister Mike Purfürst eröffnete die Sitzung und stellte die ord- am Donnerstag, 28. Mai 2015, nungsgemäße Ladung fest. Die Tagesordnung wurde seitens der von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Stadträte bestätigt. Der Bürgermeister gab die vorliegenden Ent- im Büro des Bürgermeisters (1. OG) schuldigungen bekannt. Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt. im Rathaus, Markt 12 in Netzschkau, statt. Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse Zur Vorbereitung und um Wartezeiten zu vermeiden, melden gefasst: Sie sich bitte unter der SR 21/2015 – Vergabebeschluss Neugestaltung Internetauf- Telefonnummer: 0 37 65/ 39 01 10 tritt der Stadt Netzschkau kurz an und nennen den Anlass Ihres Besuches. Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt mehrheitlich die Er- Ihr stellung der Neuerarbeitung und Gestaltung ihres Internetauftrit- tes, Internetportal www.netzschkau.de. SR 22/2015 – „Kernstadt Netzschkau“ integriertes, quartierbe- zogenes Energie- und Klimaschutzkonzept Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt mehrheitlich die Ver- Mike Purfürst, Bürgermeister gabe: Erarbeitung eines gebiets- und quartierbezogenen integrier- ten Energie- und Klimaschutzkonzeptes für das Gebiet „Kernstadt Netzschkau. Die Stadt Netzschkau SR 23/2015 – Erhebung von Ausgleichsbeiträgen im städti- schen Sanierungsgebiet „Innenstadtbereich Stadt Netzsch- sucht ab 01.01.2016 einen neuen Betreiber/Pächter kau“ Fristverlängerung bis zum 30.06.2015 für die Gewähr- für das Bürgerhaus in Brockau leistung eines Rabattes von 20 % Dieses umfasst folgende Räumlichkeiten: Der Stadtrat der Stadt Netzschkau stimmt einer Fristverlängerung - Gastraum mit ca. 30 Sitzplätzen bis zum 30.06.2015 für die Gewährleistung eines Rabattes von - eine Küche 20 % für die Erhebung von Ausgleichsbeiträgen im städtischen - einen angeschlossenen Saal mit ca. 120 Sitzplätzen und Bühne Sanierungsgebiet „Innenstadtbereich Stadt Netzschkau“ einstim- - 2 Gesellschaftsräume für ca. 15 Personen mig zu. - diverse Abstell- und Nebenräume incl. Toiletten SR 24/2015 – Spenden - Um- und Neubau erfolgte im Jahr 2000 Der Stadtrat der Stadt Netzschkau bevollmächtigt den Bürgermeis- Gesucht werden Interessenten, die ein zeitgemäßes Konzept zum ter einstimmig zur Annahme einer Spende. Betrieb des Objektes vorweisen können bzw. dieses Objekt in zu- SR 25/2015 – 2. Änderung der Satzung der Stadt Netzschkau verlässiger Weise betreiben können und mit Lust und Motivation, über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Frei- gemeinsam mit uns neue Wege zur Belebung des Bürgerhauses bades der Stadt Netzschkau Bockau beschreiten wollen. Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die Das Objekt ist ausgerichtet auf rege Vereinstätigkeit durch ortsan- 2. Änderungssatzung der Stadt Netzschkau über die Erhebung von sässige Vereine und ist gleichzeitig gesellschaftlicher Mittelpunkt Gebühren für die Benutzung des Freibades der Stadt Netzschkau. des Ortes Brockau, in dem regelmäßig private Veranstaltungen stattfinden. SR 26/2015 – Beschluss Steuerliche Einlage des Verlustes aus dem Geschäftsjahr 2014 in den Betrieb gewerblicher Art „Frei- Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31.10.2015 an: bad“ Stadtverwaltung Netzschkau Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig, den – Liegenschaften – steuerlichen Verlust des Freibades für das Wirtschaftsjahr 2014 i. H. Markt 12, 08491 Netzschkau von 71.608 € aus den nicht steuerpflichtigen Erlösen der Kommune auszugleichen. SR 27/2015 – Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Ent- wurf des Vorhaben- und Erschließungsplan „Lagerplatz 2 TFI“ mit Stand vom 19. März 2015 Mike Purfürst Der Stadtrat der Stadt Netzschkau fasst mehrheitlich den Billi- Bürgermeister gungs- und Auslegungsbeschluss für den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplan „Lagerplatz 2 TFI“ mit Stand vom 19. März 2015, Umweltbericht vom 20.03.2013 und Schalltechnisches Gut- Satzung zur 2. Änderung der Satzung achten vom 05.12.2011 und beschließt gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats und gleichzeitig der Stadt Netzschkau über die Erhebung von Gebühren für gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Einbeziehung der Träger Öffentlicher die Benutzung des Freibades der Stadt Netzschkau Belange. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Ortsübliche Be- Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sach- kanntmachung im Stadtanzeiger zu veröffentlichen. sen (SächsGemO) vom 3. März 2014 (SächsGVBI. S. 146) geändert
   1   2   3   4   5   6   7   8   9