Page 3 - Stadtanzeiger 04.2015
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Netzschkauer Stadtanzeiger Nummer 4 3 Samstag, 18. April 2015 Montag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Aus dem Rathaus Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr am 31. März 2015 in der Stadtverwaltung Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zim- mer 14, Markt 12, 08491 Netzschkau Die 9. Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau fand am 31. März 2015 im Sitzungssaal der Stadt Netzschkau statt. Bür- für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort germeister Mike Purfürst eröffnete die Sitzung und stellte die der Einsichtnahme ist nicht barrierefrei. ordnungsgemäße Ladung fest. Die Tagesordnung wurde seitens Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Stadträte bestätigt. Der Bürgermeister gab die vorliegenden der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten Entschuldigungen bekannt. Die Beschlussfähigkeit wurde mit überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Voll- 13 anwesenden Stadträten festgestellt. ständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis einge- tragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit gefasst: des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Die Einsichtnahme in Da- SR 15/2015 – Vergabe Ankauf Salzsilo ten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Mel- Der Stadtrat der Stadt Netzschkau stimmt der Vergabe Ankauf deregister eine Auskunftssperre eingetragen ist. Salzsilo einstimmig zu. Das Wählerverzeichnis wird im automatischen Verfahren geführt. SR 16/2015 – Neufassung der Straßenreinigungssatzung der Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Stadt Netzschkau Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist Der Stadtrat der Stadt Netzschkau stimmt der Neufassung der oder einen Wahlschein hat. Straßenreinigungssatzung der Stadt Netzschkau mehrheitlich zu. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig SR 17/2015 – Anschaffung eines Kassenautomaten im Freibad oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 18. Mai bis zum Netzschkau 22. Mai 2015, spätestens am 22. Mai 2015 bis 12.00 Uhr, bei Der Stadtrat der Stadt Netzschkau stimmt der Anschaffung eines der Stadtverwaltung Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zim- Kassenautomaten im Freibad Netzschkau einstimmig zu. mer 14, Markt 12, 08491 Netzschkau, schriftlich oder zur Nieder- SR 18/2015 – Aufhebung des Satzungsbeschlusses SR 58/2014 schrift eine Berichtigung beantragen. Soweit die behaupteten vom 30.09.2014 zum Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erfor- Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lagerplatz 2 TFI“; in derlichen Beweismittel beizubringen. Netzschkau, OT Brockau 2. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, Der Stadtrat der Stadt Netzschkau stimmt der Beschlussvorlage erhalten bis spätestens zum 17. Mai 2015 eine Wahlbenachrichti- SR 18/2015 einstimmig zu. gung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt SR 19/2015 – Aufhebung des Satzungsbeschlusses SR 22/2014 wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des vom 15.04.2014 zum Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lagerplatz 2 TFI“; in er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Netzschkau, OT Brockau Wahlberechtigte, die im Berichtigungsverfahren in das Wähler- Der Stadtrat der Stadt Netzschkau stimmt der Beschlussvorlage verzeichnis eingetragen werden, werden unverzüglich nach ihrer SR 19/2015 einstimmig zu. Eintragung benachrichtigt, es sei denn, sie haben bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt. Öffentliche Bekanntmachung 3. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl zum Landrat des Vogtlandkreises durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahl- über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis raum des Wahlgebietes (Vogtlandkreis) oder durch Briefwahl teil- und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Land- nehmen. rat des Vogtlandkreises in der Stadt Netzschkau am Sonntag, 4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag: dem 7. Juni 2015, und des etwaigen zweiten Wahlgangs am 4.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtig- 28. Juni 2015 ter, wenn er verhindert ist, in dem Wahlbezirk zu wählen, in dessen 1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Netzschkau Wählerverzeichnis er eingetragen ist. wird an den Werktagen in der Zeit vom 18. Mai 2015 bis 22. Mai 4.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- 2015 während der allgemeinen Öffnungszeiten rechtigter, wenn Impressum: Das Amtsblatt erscheint 1 x monatlich kostenlos für alle Haushalte im Verwaltungsgebiet. Herausgeber: Stadtverwaltung Netzschkau, Gemeindeverwaltung Limbach, Secundo-Verlag GmbH • E-Mail: c.hegner@stadtverwaltung- netzschkau.de • Internet: www.netzschkau.de • Verantwortlich für den amtlichen Teil: der Bürgermeister der Stadt Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau; für die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Limbach: der Bürgermeister der Gemeinde Limbach, Alte Schulgasse 1, 08491 Limbach; für den Inhalt der Rubriken: die aufgeführten Verfasser; für den Druck und Verlag: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, 08496 Neumark, Telefon 03 76 00 / 36 75, Telefax 03 76 00 / 36 76; für den übrigen Inhalt und Anzeigenteil: Herr Peter Geiger • Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 11.05.2015 • Erscheinungstag nächste Ausgabe: 23.05.2015 Bürger außerhalb des Verantwortlichkeitsbereiches der Stadtverwaltung Netzschkau und der Gemeindeverwaltung Limbach können den Stadtanzeiger sowohl im Sekretariat des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Netzschkau als auch in der Gemeindeverwaltung Limbach abholen.
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