Page 18 - Stadtanzeiger 04.2015
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18 Nummer 4 Netzschkauer Stadtanzeiger Samstag, 18. April 2015 3. Wer einen Wahlschein - zur Wahl zum Landrat des Vogtlandkreises hat, kann durch Gemeinde Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Wahlgebie- tes (Vogtlandkreis), Limbach/Vogtland - zur Wahl zum ehrenamtlichen Bürgermeister hat, kann durch Stimmabgabe in dem Wahlraum der Gemeinde Limbach oder durch Briefwahl teilnehmen. Öffentliche Bekanntmachung 4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag: der Stadt Netzschkau 4.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn er verhindert ist, in dem Wahlbezirk zu wählen, in dessen als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Netzschkau/Limbach 4.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis rechtigter wenn und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Land- a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rat des Vogtlandkreises und für die gleichzeitig stattfindende rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu be- Wahl zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Lim- antragen, bach in der Gemeinde Limbach am Sonntag, dem 7. Juni 2015, b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der und des etwaigen zweiten Wahlgangs am 28. Juni 2015 Einsichtnahmefrist entstanden ist oder c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden 1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Gemeinde Lim- bach wird an den Werktagen in der Zeit vom 18. Mai 2015 bis ist. 22. Mai 2015 während der allgemeinen Öffnungszeiten Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Montag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Wahlberechtigten bis zum zweiten Tag vor der Wahl, dem 5. Juni Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr 2015, 16.00 Uhr, und für den etwaigen zweiten Wahlgang bis zum Mittwoch geschlossen 26. Juni 2015, 16.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Netzschkau, Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr Einwohnermeldeamt, Zimmer 14, Markt 12, 08491 Netzsch- Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr kau, mündlich oder schriftlich durch Telefax, per E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt in der Stadtverwaltung Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zimmer werden. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig. 14, Markt 12, 08491 Netzschkau Im Falle einer Beantragung per E-Mail ist diese ausschließlich an für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort folgende Adresse p.fleischer@stadtverwaltung-netzschkau.de zu der Einsichtnahme ist nicht barrierefrei. richten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit In dem Antrag sind Familienname, Vorname, die genaue Anschrift der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten des Wahlberechtigten, sein Geburtsdatum sowie die Wählerver- überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Voll- zeichnisnummer anzugeben. ständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis einge- Ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis einge- tragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu tragen ist und für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten hat, machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit bekommt für den etwaigen zweiten Wahlgang von Amts wegen des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Die Einsichtnahme in Da- wieder einen Wahlschein ausgestellt, sofern er hierauf nicht aus- ten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Mel- drücklich verzichtet hat. deregister eine Auskunftssperre eingetragen ist. In Fällen gemäß Punkt 4.2. und wenn bei nachweislich plötzlicher Das Wählerverzeichnis wird im automatischen Verfahren geführt. Erkrankung, ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der An- Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist trag noch bis zum Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahl- oder einen Wahlschein hat. gangs, 15.00 Uhr gestellt werden. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantrag- oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 18. Mai bis zum te Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der 22. Mai 2015, spätestens am 22. Mai 2015 bis 12.00 Uhr, bei Wahl bzw. vor dem etwaigen zweiten Wahlgang 12.00 Uhr, ein der Stadtverwaltung Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zimmer neuer Wahlschein erteilt werden. 14, Markt 12, 08491 Netzschkau, schriftlich oder zur Niederschrift Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer eine Berichtigung beantragen. Soweit die behaupteten Tatsachen schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Be- Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung weismittel beizubringen. der Hilfe einer anderen Person bedienen. 2. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, 5. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlbe- erhalten bis spätestens zum 17. Mai 2015 eine Wahlbenachrichti- rechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, erhält er mit dem gung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt Wahlschein zugleich folgende Briefwahlunterlagen: wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des - einen amtlichen hellgrünen Stimmzettel für die Wahl des Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass Landrates, bei einem etwaigen zweiten Wahlgang einen hell- er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. orangen Stimmzettel, Wahlberechtigte, die im Berichtigungsverfahren in das Wähler- - einen amtlichen hellblauen Stimmzettel für die Wahl zum verzeichnis eingetragen werden, werden unverzüglich nach ihrer ehrenamtlichen Bürgermeister, bei einem etwaigen zweiten Eintragung benachrichtigt, es sei denn, sie haben bereits einen Wahlgang einen rosa Stimmzettel, Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt. - einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag,
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