Page 4 - Stadtanzeiger 03.2015
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4 Nummer 3 Netzschkauer Stadtanzeiger Samstag, 21. März 2015 Öffentliche Bekanntmachung Er trägt zur Klarstellung und Präzisierung des Beschlusses Nr. einer Berichtigung über einen Fehldruck SR 04/2012 vom 28.02.2012, bei. Das Plangebiet selbst, beschlossen mit Aufstellungsbeschluss Nr. im Stadtanzeiger vom 21.02. 2015 SR 04/2012 vom 28. Februar 2012, bekannt gemacht im Stadtan- zeiger Netzschkau, Nummer 3 vom 14. März 2012, wird nicht ge- Im Stadtanzeiger der Ausgabe Nummer 2, Jahrgang 2015 vom ändert. 21. Februar 2015 hat sich der Druckteufel als Fehler in „Ortsübli- che Bekanntmachungen“ zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Neubau eines Altenpflegeheimes“ eingeschlichen. Im Speziellen handelt es sich darum, dass die Quellenangabe zum Baugesetz- buch (BauGB) bezüglich des Erscheinungsdatums fehlerhaft abge- druckt wurde. Zur Richtigstellung drucken wir diese Ortsüblichen Bekanntmachungen in korrekter Form nochmals ab. Die Richtig- stellung wird in Fett- und Kursivschrift hervorgehoben. Ortsübliche Bekanntmachung Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschloss die Aufhebung des Satzungsbeschlusses SR 21/2012 vom 17. Juli 2012 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau eines Alten- pflegeheimes“ in Netzschkau, OT Dungersgrün Der Stadtrat der Stadt Netzschkau hat in seiner öffentlichen Sit- zung am 17.02.2015 die Aufhebung des Satzungsbeschlusses Nr. SR 21/2012 vom 17. Juli 2012 zum Vorhabenbezogenen Be- Netzschkau, 18.02.2015 bauungsplan „Neubau eines Altenpflegeheimes“ in Netzschkau OT Dungersgrün, mehrheitlich gefasst und beschlossen. Gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.d.F. vom 23.09.2003 geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.11.2014, i.V.m. § 4 SächsGemO M. Purfürst (Sächsische Gemeinde-Ordnung) 03.03.2014, rechtsbereinigt vom Bürgermeister Stadt Netzschkau 01.05.2014, wird dieser Beschluss ortsüblich bekannt gemacht. Er trägt zur Klarstellung und Präzisierung des Beschlusses Nr. Anmietung des ehem. Jugendclubs SR 04/2012 vom 28.02.2012, bei. Das Plangebiet selbst, beschlossen mit Aufstellungsbeschluss Nr. Aufgrund der andauernden Bauarbeiten in der Kita „Märchenland“ SR 04/2012 vom 28. Februar 2012, bekannt gemacht im Stadtan- kann weiterhin bis einschließlich Juli 2015 keine Vermietung der zeiger Netzschkau, Nummer 3 vom 14. März 2012, wird nicht ge- Räumlichkeiten erfolgen. ändert. Netzschkau, 18.02.2015 Weitere wissenswerte Informationen M. Purfürst Bürgermeister Stadt Netzschkau Rodeln geht auch ohne Schnee! Das 3. Netzschkauer Blaulichtrodeln der Feuerwehr Netzschkau Ortsübliche Bekanntmachung fand am 14. Februar 2015 im oberen Schlosspark bei schönstem Sonnenschein statt. Petrus bescherte den Kameradinnen und Ka- Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschloss den Änderungs- meraden keinen schneebedeckten Rodelhang, doch dafür eine beschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „ Neubau große Schar an Schaulustigen und Gästen. eines Altenpflegeheimes“ Stand Februar 2015, in Netzschkau OT Dungersgrün, 2. Entwurf, Planungsstand Februar 2015 nach § 12 Baugesetzbuch, Verfahren nach § 13 und 13a Bau- gesetzbuch zur Innenentwicklung Der Stadtrat der Stadt Netzschkau hat in seiner öffentlichen Sit- zung am 17.02.2015 den Änderungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Neubau eines Altenpflegeheimes“ Stand Fe- bruar 2015, in Netzschkau, OT Dungersgrün, 2. Entwurf, Planungs- stand Februar 2015, nach § 12 Baugesetzbuch, Verfahren nach §13 und 13a Baugesetzbuch zur Innenentwicklung, mehrheitlich ge- fasst und beschlossen. Gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.d.F. vom 23.09.2003 geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 i.V.m. § 4 SächsGemO (Sächsische Gemeinde-Ordnung) 03.03.2014, rechtsbereinigt vom Viele Mamas und Papas, Kinder, Omas und Opas kamen zum Fa- 01.05.2014, wird dieser Beschluss ortsüblich bekannt gemacht. miliennachmittag in den Schlosspark und erprobten die vielfälti-
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