Page 8 - Stadtanzeiger 02.2015
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8 Nummer 2 Netzschkauer Stadtanzeiger Samstag, 21. Februar 2015 Damit hat der Stadtrat bestimmt, dass die öffentliche Auslegung Montag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zu er- Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr folgen hat. Gleichzeitig sind lt. Beschluss die Träger öffentlicher Mittwoch geschlossen Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzubeziehen. Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Das Plangebiet selbst, beschlossen mit Aufstellungsbeschluss Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Nr. SR 04/2012 vom 28. Februar 2012, bekannt gemacht im Stadt- zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. anzeiger Netzschkau, Nummer 3 vom 14. März 2012, bleibt un- verändert. Neben dem 2. Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Netzschkau, 18.02.2015 „Neubau eines Altenpflegeheimes“ und der Begründung liegen folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen öffentlich aus: 1. Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologi- Mike Purfürst sche Vielfalt Bürgermeister Stadt Netzschkau Planungsverband Region Chemnitz (26.04.2012): Hinweis auf die Ergänzung von gestalterischen und grünordnerischen Ortsübliche Bekanntmachung Maßnahmen Landratsamt Vogtlandkreis (26.04.2012): Forstwirtschaft: über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes Vorhaben- Hinweise zur Waldumwandlungserklärung, Ausgleichs- und und Erschließungsplan „Neubau eines Altenpflegeheimes“ Ersatzmaßnahmen sowie zum Waldabstand; Naturschutz: Stand: Februar 2015 in Netzschkau OT Dungersgrün Hinweise zu Baumfällungen und Gehölzrodungen sowie zu Der Stadtrat der Stadt Netzschkau hat in seiner öffentlichen Sit- wertvollen Biotopen und Amphibienlaichgewässern zung am 17.02.2015 den 2. Entwurf des Vorhaben- und Erschlie- Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (29.03.2012): ßungsplanes „Neubau eines Altenpflegeheimes“ in der Fassung Hinweis zu Baumfällungen am Bach vom Februar 2015 mit Begründung gebilligt und die öffentliche Familie Gunter Trumpold und Firma Elektro-Trumpold Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. (22.03.2012, 05.04.2012, 07.05.2012): Hinweis auf eine Um- Der Vorhaben- und Erschließungsplan der Innenentwicklung wird weltverträglichkeitsprüfung und auf Schutzgüter nach § 1 im beschleunigten Verfahren aufgestellt (§§13, 13a BauGB). Eine Abs. 6 Nr. 7 BauGB Umweltprüfung gemäß §2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. 2. Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch Der Planbereich befindet sich auf den Flurstücken Nr. 402/1 (voll- ständig), 399 c und 403 der Gemarkung Brockau. Er ist identisch mit Landratsamt Vogtlandkreis (26.04.2012): Immissionsschutz: dem Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses Nr. SR 04/2012 Berücksichtigung des Immissionsschutzes in der Baugeneh- vom 28.02. 2012 des Stadtrates der Stadt Netzschkau. migung; Kampfmittelbelastungen: Hinweis auf die Verpflich- Der 2. Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Neubau ei- tung Kampfmittelfunde zu melden nes Altenpflegeheimes“ einschließlich Begründung wird in der Zeit 3. Auswirkungen auf das Schutzgut Boden vom 02.03.2015 bis einschließlich 02.04.2015 Landratsamt Vogtlandkreis (26.04.2012): Abfallrecht, Boden- im Bauamt der Stadtverwaltung der Stadt Netzschkau, Markt 12, schutz: Aussagen zu Altlastenverdachtsflächen und schäd- 08491 Netzschkau, während der üblichen Dienststunden: lichen Bodenveränderungen
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