Page 5 - Stadtanzeiger 10.2014
P. 5
Netzschkauer Stadtanzeiger Nummer 10 5 Samstag, 18. Oktober 2014 Turnerstraße alt Turnerstraße neu Warum ist ein Ausgleichsbeitrag zu zahlen und was ist das? lich vorgeschrieben, dass diese sanierungsbedingten Wertsteige- rungen dem Sanierungsprozess im Sanierungsgebiet – also der Die gesetzliche Grundlage zur Erhebung von Ausgleichsbeiträgen Allgemeinheit – wieder zuzuführen sind. Neben Bund, Land und findet sich in § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB: Kommune sollen so auch die Grundstückseigentümer an den Auf- „Der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet wendungen für die Sanierung beteiligt werden. Allerdings soll nur gelegenen Grundstücks hat zur Finanzierung der Sanierung an die jener Wertzuwachs des Grund und Bodens (nicht der baulichen Gemeinde einen Ausgleichsbeitrag zu entrichten, der der durch die Anlage) „ausgeschöpft“ werden, der auch tatsächlich sanierungs- Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes seines Grundstücks bedingt entstanden ist. entspricht.“ Ausgleichsbeiträge sind Geldbeträge, die den in Geld fassenden Der Gesetzgeber ging davon aus, dass sich durch die öffentlich Bodenwertunterschied zwischen Beginn und Ende der Stadtsa- finanzierten Sanierungsmaßnahmen in der Regel eine Steigerung nierung ausgleichen. Wesentliche Rechtsgrundlagen zu den Aus- des Bodenwertes im Sanierungsgebiet ergibt. Er hat daher gesetz- gleichsbeiträgen sind:
   1   2   3   4   5   6   7   8   9   10