Page 4 - Stadtanzeiger 10.2014
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4 Nummer 10 Netzschkauer Stadtanzeiger Samstag, 18. Oktober 2014 Die Bilanz ist gut Das Hauptziel, den Stadtkern von Netzschkau zu einem attraktiven Zentrum für Bewohner, Gewerbetreibende, Händler und Besucher zu entwickeln wurde sichtbar erreicht. In den Jahren 1994 bis 2013 sind in das Sanierungsgebiet „Innenstadtbereich“ Stadt Netzschkau 6.460.201,00 € für Sanierungsmaßnah- men geflossen. Dabei wurden Städtebaufördermittel des Bundes und des Landes in Höhe von 4.306.801,00 € ausgereicht. Die Stadt Netzschkau beteiligte sich mit 2.153.400,00 € Eigenmittel. So wurden unter anderem 605.593,00 € für Sanierungsmaßnahmen an privaten Gebäuden verbaut. Für Erschließungsanlagen (Stra- ßenbau, Straßenbeleuchtung, Marktumgestaltung u.ä.) wurden 3.526.396,00 € eingesetzt. Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen (Rathaus u.ä.) beanspruchten 678.365,00 €. Dies war nur eine geringe Auswahl von eingesetzten finanziellen Mitteln. Zu den bisher durchgeführten Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Innenstadtbereich“ Stadt Netzschkau zählen:  Sanierung des privaten Gebäudebestands  Instandsetzung der städtischen Straßen  Entkernung von Innenhöfen und desolaten Hauptgebäuden mit anschließender Neuordnung des Bereichs sowie  Neugestaltung des Marktplatzes Neben den Ordnungsmaßnahmen kam den Baumaßnahmen, im öffentlichen wie auch im privaten Bereich, bei der Verwirklichung städ- tebaulicher Ziele eine außerordentlich große Bedeutung zu. Bei der Modernisierung und Instandsetzung der vorhandenen Bausubstanz der Innenstadt, die geprägt ist von einer Vielzahl von denkmalgeschützten Gebäuden in der Bahnhofstraße und im Marktbereich, kann heute eine beachtliche Bilanz gezogen werden. Im Rahmen der Stadtkernsanierung wurden auch umfangreiche private Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Im Ergebnis wurden damit nicht nur die gesteckten städtebaulichen Ziele – Erhaltung der Bausubstanz, Verschönerung des Ortsbildes, Erhöhung der Wohn- qualität und Verbesserung gewerblicher Bedingungen – erreicht, sondern auch Investitionen in Größenordnungen ausgelöst. Die alte Marktansicht. Der neu gestaltete Marktplatz. Wie wird der Ausgleichsbeitrag berechnet?  Dies bedeutet zum einen, dass nicht etwa die Kosten der Ge- Worin liegt der Unterschied zu anderen Beiträgen? samtsanierung auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden, wie dies zum Beispiel bei Erschließungsbeiträgen der Die durch die Sanierung bedingte Erhöhung des Bodenwerts eines Fall ist. Während der Erschließungsbeitrag in der Regel höher Grundstückes besteht gemäß § 154 Abs. 2 BauGB aus der Differenz ist, als der Wertzuwachs für das erschlossene Grundstück, ist zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben der Ausgleichsbeitrag beschränkt. Mit dem Ausgleichsbei- würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchge- trag zahlen die Eigentümer nicht den anteiligen Preis an der führt worden wäre (Anfangswert) und dem Bodenwert, der sich für Gesamtsanierung, sondern gleichen die ihnen entstandenen das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung Vorteile aus, so dass die betroffenen Eigentümer aus der Sa- des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes ergibt (Endwert). nierungsmaßnahme – was das Vermögen betrifft - weder Vor- Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Vogtlandkreis noch Nachteile erzielen. hat für das Sanierungsgebiet „Innenstadtbereich“ Stadt Netzsch-  Zum anderen besagt dies, dass Grundlage der Ausgleichsbe- kau zonale Anfangs- und Endwerte ermittelt. Die Anfangswerte tragsermessung lediglich die Wertsteigerung ist, die durch wurden dabei analog zur Veränderung der allgemeinen Wertver- die Sanierungstätigkeit der Stadt bewirkt wird. Wertsteige- hältnisse auf dem Bodenmarkt fortgeschrieben. Die angewende- rungen, die der Grundstückseigentümer durch eigene Tätig- te Wertermittlungsmethode nach dem Niedersachsenmodell ist keit herbeiführt, bleiben unberücksichtigt (§ 155 Abs. 1 Nr. 2 wissenschaftlich fundiert und in ihrem Grundmuster durch die BauGB). Werte, die der Eigentümer aus eigenen Kräften und Wertermittlungsverordnung (WertV) gesetzlich vorgeschrieben mit eigenen finanziellen Mitteln durch Investitionen auf dem (siehe Plan Seite 5 oben). Wie bereits schon erwähnt, bemisst sich Grundstück geschaffen hat, verbleiben folgerichtig bei ihm. die Höhe des Ausgleichsbeitrages lediglich nach der Bodenwert-  Und schließlich heißt das, dass konjunkturelle Wertsteigerun- steigerung, die durch die Durchführung der Sanierung im förmlich gen eines Grundstücks, die ohnehin eintreten, ebenfalls nicht festgelegten Sanierungsgebiet entsteht. in die Beitragsbemessung einfließen.
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