Page 3 - Stadtanzeiger 10.2014
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Netzschkauer Stadtanzeiger Nummer 10 3 Samstag, 18. Oktober 2014 einmaligen Ausgleichsbeiträge vorzeitig und freiwillig abzulösen. dewig vom Sanierungsbüro KEWOG aus Reichenbach, gerne für Im Zuge dessen hat die Stadt Netzschkau die Möglichkeit, den Ei- Rückfragen zur Verfügung. Um Wartezeiten zu vermeiden bzw. zu gentümern einen finanziellen „Bonus“ in Form eines Nachlasses gewährleisten, dass auch der Mitarbeiter für Sie da ist, wird um von 20 % bei Zahlung bis 30.04.2015 einzuräumen. telefonische Terminvereinbarung gebeten. Danach kann und darf nach dem Gesetz kein Nachlass mehr ge- Telefon: 03765/390140 Bauabteilung währt werden. oder 03765/390110 Bürgermeisteramt Diese Verfahrensweise, die auf einer Freiwilligkeitsphase beruht, Dabei möchten wir Ihnen neben der individuellen Vereinbarung hat der Stadtrat der Stadt Netzschkau in seiner öffentlichen Sitzung von Gesprächsterminen vorzugsweise bereits folgende Terminan- am 30. 09. 2014 einstimmig beschlossen. Auch andere Kommunen gebote unterbreiten: (z. B. Falkenstein, Auerbach, Adorf, Elsterberg und Treuen) haben Dienstag, 28.10.2014 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr dies so praktiziert und gute Erfahrungen damit gemacht. Donnerstag, 30.10.2014 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr Neben dem Nachlass liegt der Vorteil für die Grundstückseigen- Dienstag, 04.11.2014 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr tümer insbesondere darin, dass für sie nach Abschluss dieser so Donnerstag, 06.11.2014 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr genannten einmaligen Ablösevereinbarung eine endgültige und Sollte jedoch alternativ dazu noch eine öffentliche Veranstaltung verbindliche Regelung getroffen ist, also Rechtssicherheit besteht. zu diesem Thema von den Grundstückseigentümern gewünscht Dies ist natürlich auch für die Stadt insgesamt positiv – der maß- werden, so bittet die Stadtverwaltung um eine kurzfristige Mittei- gebliche Vorteil besteht darin, dass der Erlös aus den Verein- lung (bis spätestens 30.10.2014) im Sekretariat des Bürgermeisters, barungen nicht an Bund und Land ausgekehrt werden muss, um einen entsprechenden Raum zu finden. sondern wieder unmittelbar Projekten im Sanierungsgebiet Bestärkt dadurch, im Zuge der gesetzlichen Verpflichtung einen „Innenstadtbereich“ der Stadt Netzschkau zugutekommt. Kompromiss zum Wohle der Grundstückseigentümer im Sanie- Werden keine Vereinbarungen abgeschlossen, muss die Stadt auf rungsgebiet „Innenstadtbereich“ als auch der Stadt Netzschkau Grundlage der bestehenden Gesetze nach Abschluss der Sanie- gefunden zu haben und in der Hoffnung auf Ihr Verständnis und rung (voraussichtlich im Jahr 2016) den Ausgleichsbeitrag per Be- Annahme des Angebotes auf Abschluss der Vereinbarung zur Ab- scheid zu 100 % erheben und das dann eingenommene Geld an lösung von einmaligen Ausgleichsbeiträgen mit der Nutzung des Bund und Land abführen. Die Stadtverwaltung Netzschkau wird gesetzlich möglichen „Rabattes“ von 20 Prozent verbleibe ich sich Mitte Oktober 2014 per Post an die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet „Innenstadtbereich“ Stadt Netzschkau rich- mit freundlichen Grüßen ten und ihnen eine Vereinbarung zur einmaligen Ablösung von Ausgleichbeiträgen anbieten. Nach Eingang der Post steht Ihnen Herr Kölbel, zuständiger Mit- arbeiter der Bauverwaltung, und wenn gewünscht auch Herr Lu- Ihr Bürgermeister Mike Purfürst
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