Page 3 - Stadtanzeiger 09.2014
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Netzschkauer Stadtanzeiger Nummer 9 3 Samstag, 20. September 2014 Er begrüßte sie nochmals herzlich als Stadträtin im Stadtrat der Aus dem Rathaus Stadt Netzschkau und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst: am 26. August 2014 SR 50/2014 – Bestätigung von Frau Schiller als Geschäfts- führerin der Wohnungsbau- und Entwicklungsgesellschaft Die 2. Sitzung des neu gewählten Stadtrates der Stadt Netzsch- Netzschkau mbH kau fand am 26. August 2014 im Sitzungssaal der Stadtverwal- Der Stadtrat der Stadt Netzschkau bestätigt die Ernennung von tung Netzschkau statt. Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung. Frau Ina Schiller zur Geschäftsführerin der Wohnungsbau- und Ent- Er stellte die ordnungsgemäße Ladung fest. Die Tagesordnung wicklungsgesellschaft Netzschkau mbH mehrheitlich. wurde seitens der Stadträte bestätigt. Der Bürgermeister gab die vorliegenden Entschuldigungen bekannt. Die Beschlussfähigkeit SR 51/2014 – Vergabebeschluss zum Ankauf einer Spezialmäh- wurde festgestellt. maschine Vor den Beschlussfassungen führte der Bürgermeister die Ver- Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt den Ankauf einer pflichtung der Stadträtin Dorit Wunderlich auf die gewissenhafte Spezialmähmaschine der Marke „Amazone“, Typ Profihopper, über Erfüllung ihrer Pflichten durch. die Fa. BAYWA, NL Neumark, für den Bauhof der Stadt Netzschkau Der Bürgermeister nahm Frau Dorit Wunderlich die Verpflichtungs- zum Angebotspreis von 17.811.55 € einstimmig . erklärung gem. § 35, 19 und 20 SächsGemO ab. Er las vor und bat SR 52/2014 – Kaufantrag der Familie Ute & Horst Reinsch die Stadträtin, sich vom Stuhl zu erheben und ihm nachzuspre- Der Stadtrat der Stadt Netzschkau stimmte dem Kaufantrag für chen. die Teilfläche von ca. 115,00 m² des Flurstücks Nr.: 1/3 (Teilfläche “Ich gelobe Treue gegenüber der Verfassung, des „Gäßchen“ in Brockau) der Gemarkung Brockau zum Preis von Gehorsam gegenüber den Gesetzen und gewissenhafte 690,00 € (Preis laut Bodenrichtwerttabelle LRA Vogtlandkreis; Gut- Erfüllung meiner Pflichten. achterausschuss; Gartenland 6,00 €/m²) einstimmig zu. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt SR 53/2014 – Spende gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl, das seiner Einwohner und das seiner Ortsteile Der Stadtrat der Stadt Netzschkau bevollmächtigt den Bürgermeis- nach Kräften zu fördern, ter einstimmig zur Annahme einer Geldspende für das Zeltlager der Jugendfeuerwehr i. H. von 100 € vom Pflegedienst Hartwig so wahr mir Gott helfe.” Müller, Reichenbacher Straße 29, 08499 Mylau. SR 54/2014 – Spende Der Stadtrat der Stadt Netzschkau bevollmächtigt den Bürger- meister einstimmig zur Annahme einer Geldspende für die Nema Interessengemeinschaft i. H. von 250 € von der Firma Thermofin GmbH, Am Windrad 1, 08468 Heinsdorfergrund. Aufgrund eines Schreibfehlers wird folgende Bekanntmachung erneut veröffentlicht: Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Netzschkau 1. Kindertageseinrichtungen 1.1. Betriebskosten je Platz und Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten Betriebskosten je Platz Im Anschluss übergab der Bürgermeister Frau Wunderlich eine Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h Informationsmappe mit der Verpflichtung, den Hinweisen zu den in € in € in € §§ 19 und 20 der SächsGemO, der Hauptsatzung, der Geschäftsord- nung des Stadtrates der Stadt Netzschkau und ein Taschenbuch für erforderliche 681,39 314,49 183,98 die Ratsarbeit vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag. Personalkosten Impressum: Das Amtsblatt erscheint 1 x monatlich kostenlos für alle Haushalte im Verwaltungsgebiet. Herausgeber: Stadtverwaltung Netzschkau, Gemeindeverwaltung Limbach, Secundo-Verlag GmbH • E-Mail: c.hegner@stadtverwaltung- netzschkau.de • Internet: www.netzschkau.de • Verantwortlich für den amtlichen Teil: der Bürgermeister der Stadt Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau; für die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Limbach: der Bürgermeister der Gemeinde Limbach, Alte Schulgasse 1, 08491 Limbach; für den Inhalt der Rubriken: die aufgeführten Verfasser; für den Druck und Verlag: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, 08496 Neumark, Telefon 03 76 00 / 36 75, Telefax 03 76 00 / 36 76; für den übrigen Inhalt und Anzeigenteil: Herr Peter Geiger • Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 06.10.2014 • Erscheinungstag nächste Ausgabe: 18.10.2014 Bürger außerhalb des Verantwortlichkeitsbereiches der Stadtverwaltung Netzschkau und der Gemeindeverwaltung Limbach können den Stadtanzeiger sowohl im Sekretariat des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Netzschkau als auch in der Gemeindeverwaltung Limbach abholen.
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