Page 13 - Stadtanzeiger 07.2014
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Netzschkauer Stadtanzeiger Nummer 7 13 Samstag, 19. Juli 2013 Informationsblatt bei Heirat þ Nimmt Ihr Arbeitgeber bereits am ELStAM-Verfahren teil, er- Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug hält er grundsätzlich automatisch eine Information über die Änderung des Kirchensteuerabzugsmerkmals für Ihre Lohn- Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, steuerabzugsmerkmale. herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Heirat! þ Sollte Ihr Arbeitgeber noch nicht am elektronischen Verfahren Als Frischvermählte stellt sich für Sie unter anderem die Frage nach teilnehmen – hierüber kann das Lohnbüro Ihres Arbeitgebers der richtigen Steuerklasse. Hierzu einige Hinweise: Auskunft geben –, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt, zur þ Grundsätzlich können Sie zwischen den Steuerklassenkom- Vermeidung langer Wartezeiten am besten auf dem Postweg. binationen IV/IV, III/V und IV/IV mit Faktor (vgl. »Merkblatt zur Dieses kann Ihnen einen Ausdruck Ihrer aktuellen ELStAM zur Steuerklassenwahl«) wählen. Vorlage beim Arbeitgeber zusenden. Der Ausdruck dient zur þ Die Steuerklasse IV wird für beide Ehegatten nach der Über- Vorlage beim Arbeitgeber und enthält auch die Änderung mittlung des Eheschließungsdatums durch die Meldebehör- zum Kirchensteuerabzugsmerkmal. de an die Finanzverwaltung automatisch vergeben und in der þ Für den Kontakt mit dem Finanzamt benötigen Sie Ihre Iden- ELStAM- Datenbank (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerk- tifikationsnummer! male – ELStAM) gespeichert. Dies kann etwa zwei Wochen in þ Die Verwaltungsabläufe nehmen einige Zeit in Anspruch. Bitte Anspruch nehmen. sehen Sie daher von Anfragen vor Ablauf von vier Wochen þ Nimmt Ihr Arbeitgeber bereits am ELStAM-Verfahren teil, er- nach Ihrem Austritt ab. hält er grundsätzlich automatisch eine Information über die þ Bei Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Kirchen- Änderung der Steuerklasse für Ihre Lohnsteuerabzugsmerk- austritt wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Meldebehör- male. de Ihres Wohnorts. þ Sollte Ihr Arbeitgeber noch nicht am ELStAM-Verfahren teil- Mit freundlichen Grüßen nehmen – hierüber kann das Lohnbüro Ihres Arbeitgebers Ihr Finanzamt Auskunft geben –, wenden Sie sich bitte nach zwei Wochen an Stand: August 2013 Ihr Finanzamt, zur Vermeidung langer Wartezeiten am besten auf dem Postweg. Dieses kann Ihnen einen Ausdruck Ihrer ak- tuellen ELStAM zur Vorlage beim Arbeitgeber zusenden. Der Ausdruck dient zur Vorlage beim Arbeitgeber und enthält auch die neue Steuerklasse ab dem Monat der Eheschließung. þ Wünschen Sie eine andere Steuerklassenkombination, ist ein Gemeinde schriftlicher Antrag erforderlich. Benutzen Sie hierfür den Limbach/Vogtland Vordruck »Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten«. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Änderung erst nach elekt- ronischer Übermittlung des Eheschließungsdatums durch die Im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft macht die Stadt Meldebehörde erfolgen kann (Dauer ca. zwei Wochen). Bei- Netzschkau für die Gemeinde Limbach Folgendes bekannt: de Ehegatten erhalten einen aktuellen Ausdruck ihrer Lohn- Ortsübliche Bekanntmachung steuerabzugsmerkmale mit der gewählten Steuerklasse zur gemäß § 10 Abs. 3 BauGB* Vorlage beim Arbeitgeber. Die Kinder der Ehegatten werden entsprechend der Steuerklasse automatisch zugeordnet. Inkrafttreten der Satzung þ Für den Kontakt mit dem Finanzamt benötigen Sie Ihre Iden- Gemeinde Limbach Vogtlandkreis Vorhabenbezogener Be- tifikationsnummer! bauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan mit grün- Mit freundlichen Grüßen ordnerischen Festsetzungen „Lauschgrüner Hof“ Ihr Finanzamt Der Gemeinderat der Gemeinde Limbach hat am 27.02.2014 in Stand: August 2013 öffentlicher Sitzung die Satzung zum vorhabenbezogenen Be- bauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan mit grünord- Informationsblatt bei Kirchenaustritt nerischen Festsetzungen „Lauschgrüner Hof“ (einschl. Begrün- Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug dung, Umweltbericht und Durchführungsvertrag) bestehend aus Teil A – Planzeichnung – im Maßstab 1:500 und textlichem Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, Teil B, in der Fassung vom 17.02.2014 (gefertigt vom Planungs- und um Ihren Kirchenaustritt beim Lohnsteuerabzugsverfahren zu Ingenieurbüro Dr. Obeth und Dipl.-Ing. Riedl, Rodewisch) nach berücksichtigen, muss das Ende der Kirchensteuerpflicht in der § 10 (1) BauGB beschlossen. ELStAM-Datenbank (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Die Erteilung der Genehmigung ohne Auflagen durch die – ELStAM) elektronisch gespeichert und Ihr Arbeitgeber hierüber höhere Verwaltungsbehörde LRA Vogtlandkreis vom 27.05.2014 informiert werden. (Vollzug Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte mit Bescheid Nr.- AZ: Bitte beachten Sie dabei Folgendes: 621.4200-231-Lauschgrüner Hof vom 27.05.2014 und wird hiermit þ Das Standesamt informiert die Meldebehörde über Ihre Aus- gemäß § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt gemacht. trittserklärung. Die Satzung Gemeinde Limbach Vogtlandkreis Vorhabenbezo- þ Die Meldebehörde übermittelt den Kirchenaustritt zur Spei- gener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan cherung in der ELStAM-Datenbank an die Finanzverwaltung. mit grünordnerischen Festsetzungen „Lauschgrüner Hof“ tritt Bitte beachten Sie hierbei, dass in Sachsen die Kirchen- mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. steuerpflicht erst mit Ablauf des Folgemonats nach dem Kir- Die Satzung Gemeinde Limbach Vogtlandkreis Vorhabenbezo- chenaustritt endet. gener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan
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