Page 18 - Stadtanzeiger 05.2014
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18 Nummer 5 Netzschkauer Stadtanzeiger Mittwoch, 14. Mai 2014 Rechtsbehelfsbelehrung Mit dem Ablauf der Offenlegungsfrist von einem Monat gelten die Ergebnisse der Nachschätzung als bekanntgegeben, § 13 Abs. 3 BodSchätzG. Ab diesem Zeitpunkt besitzen die Nachschätzungsergebnisse den Charakter eines Verwaltungsaktes. Gegen diesen kann Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch ist bei dem oben genannten Finanzamt schriftlich einzureichen, diesem elektronisch zu übermitteln oder dort zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des letzten Tages der Offenlegungsfrist. Der Einspruch ist ausgeschlossen, soweit dieser Verwaltungsakt die Ergebnisse der Nachschätzung ändert oder ersetzt, gegen die ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhän- gig ist. In diesem Fall wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch ein- gelegt ist. Plauen, 2. Mai 2014 Der Vorsteher des Finanzamtes Im Spätsommer werden wir uns wieder in Reimersgrün treffen. Sicher gibt es bei einigen Interessierten dann schon nähere Vor- stellungen zu den „Geschichten über die Geschichte“ ... An sachkundiger Unterstützung beim Schreiben der Geschichten soll es nicht scheitern! Der neue Termin wird rechtzeitig hier im Amtsblatt und an der örtlichen Anschlagtafel bekanntgegeben. Text und Fotos: Siegfried Töllner Vielen Dank für die freundliche Unterstützung dabei durch Herrn S. Bauer und Frau Zimmer (beide Reimersgrün) sowie Herrn E. Sonntag (Brockau). Finanzamt Plauen, Europaratstraße 17 Telefonische Absprache erforderlich unter: 03741/7189-5091 o. -5092 Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung Die Ergebnisse der Bodenschätzung (Nachschätzung) der Gemar- kung Limbach werden während der Dienststunden in der Zeit vom 02.06.2014 bis 30.06.2014 in den Diensträumen des oben genannten Finanzamtes offen- gelegt. Offengelegt werden Nachschätzungsurkunden und die Feldschät- zungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung nieder- gelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht gesondert bekanntgegeben, § 13 Abs. 1 und 4 BodSchätzG.
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