Page 14 - Stadtanzeiger 05.2014
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14 Nummer 5 Netzschkauer Stadtanzeiger Mittwoch, 14. Mai 2014 - bei der Gemeinderatswahl der Gemeinde Limbach das Gebiet • wahlstatistische Erhebungen nur von Gemeinden vorge- der Gemeinde Limbach nommen werden dürfen, bei denen durch Landesgesetz - bei der Ortschaftsratswahl Brockau in dem für die Ortschaft eine Trennung der Statistikstelle von anderen kommunalen zuständigen Wahlraum Verwaltungsstellen sichergestellt und das Statistikgeheimnis oder durch Briefwahl teilnehmen. durch Organisation und Verfahren gewährleistet ist. Wer durch Briefwahl wählen will, muss bei der Stadtverwaltung • die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik nur für den Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zimmer 14, Markt 12, 08491 Freistaat Sachsen und nicht für einzelne Wahlbezirke veröf- Netzschkau, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen fentlicht werden. Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag Zur Erfassung der Wahlbeteiligung wurden 10 Geburtsjahresgrup- beantragen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im ver- pen getrennt nach Männern und Frauen festgelegt: schlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag ange- Männer Frauen gebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis Kennung Geburtsjahres- Kennung Geburtsjahres- 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen gruppe gruppe Stelle abgegeben werden. A1 1994 bis 1996 G1 1994 bis 1996 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur A2 1990 bis 1993 G2 1990 bis 1993 persönlich ausüben. B1 1985 bis 1989 H1 1985 bis 1989 Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parla- B2 1980 bis 1984 H2 1980 bis 1984 ment wahlberechtigt sind (§6Abs.4EuWG). Ein Wahlberechtigter, C1 1975 bis 1979 I1 1975 bis 1979 der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebre- C2 1970 bis 1974 I2 1970 bis 1974 chen gehindert ist, seine Stimme alleine abzugeben, kann sich der Hilfe einer andere Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheim- D1 1965 bis 1969 K1 1965 bis 1969 haltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich bei der Hilfeleistung D2 1955 bis 1964 K2 1955 bis 1964 von der Wahl einer anderen Person erlangt. E1 1945 bis 1954 L1 1945 bis 1954 Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl F1 1944 und früher M1 1944 und früher herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar Die Registrierung des Stimmabgabeverhaltens erfolgt für 6 Ge- (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). burtsjahresgruppen getrennt nach Männern und Frauen: 8. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Männer Frauen Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, sowie das ohne Beeinträchtigung des Wahl- Kennung Geburtsjahres- Kennung Geburtsjahres- geschäfts möglich ist. gruppe gruppe 9. Bei der Briefwahl zum Europäischen Parlament kommt es zur A 1990 bis 1996 G 1990 bis 1996 Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik. Hierfür werden B 1980 bis 1989 H 1980 bis 1989 speziell gekennzeichnete Stimmzettel, bei denen über einen Kenn- C 1970 bis 1979 I 1970 bis 1979 buchstaben das Geschlecht und die Altersgruppe (insgesamt 6) verschlüsselt sind, verwendet. D 1955 bis 1969 K 1955 bis 1969 Geregelt ist dieses Verfahren im Gesetz über die allgemeine und E 1945 bis 1954 L 1945 bis 1954 die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bun- F 1944 und früher M 1944 und früher destag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Par- laments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz Netzschkau, den 22.04.2014 – WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962). Die repräsentative Wahlstatistik bildet die Basis für eine wahlpoliti- sche und soziologische Analyse der Wahlergebnisse und vermittelt ein spezifisches Bild der politischen Willensäußerung. Purfürst Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen, indem: Bürgermeister • die ausgewählten Urnen-/Briefwahlwahlbezirke mindestens 400 Wahlberechtigte/Wähler umfassen müssen. • die Geburtsjahrgänge zu so großen Gruppen zusammenge- Zensus 2011 fasst werden, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten – die endgültigen Ergebnisse liegen vor möglich sind. • die Wählerverzeichnisse und die gekennzeichneten Stimm- Im Rahmen der nunmehr veröffentlichten endgültigen Zensus- zettel nicht zusammengeführt werden dürfen. ergebnisse zur Bevölkerung nach demografischen Grundmerk- • die Auszählung der Stimmzettel im Wahllokal zunächst ohne malen stellte uns das Statistische Landesamt diese zur Verfügung. statistische Auswertung erfolgt. Diese wird im Nachgang un- Den „Sonderbericht Bevölkerung nach demografischen Grund- ter dem Schutz des Statistikgeheimnisses ohne Nutzung des merkmalen – endgültige Ergebnisse“ sowie weitere Informatio- Wählerverzeichnisses im Statistischen Landesamt des Frei- nen finden Sie unter www.statistik.sachsen.de sowie unter www. staates Sachsen durchgeführt. zensus2011.de.
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