Page 3 - Stadtanzeiger 10.2013
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Netzschkauer Stadtanzeiger Nummer 10 3 Mittwoch, 16. Oktober 2013 Information für alle Bürger der Stadt Aus dem Rathaus Netzschkau mit allen Ortsteilen Der Herbst ist in vollem Gange und auch der Winter steht vor der Sehr geehrte Anwohner der Tür – das bedeutet auch mehr Arbeit für Haus- und Grundstücks- Andreas-Schubert-Straße eigentümer. Deshalb bitten wir um Einhaltung der folgenden Vor- sowie der angrenzenden Straßen, schriften: nach langem Abwägen des Für und Wider haben wir uns entschlos- Auszug aus der Satzung zur Straßenreinigung und zur Räum- sen, im oberen Bereich der Andreas-Schubert-Straße zusätzliche und Streupflicht auf dem Gebiet der Stadt Netzschkau Stellflächen als Parkplätze auszuweisen. Der Betrieb dieser Park- § 1 plätze erfolgt vorerst auf Probe für ein Jahr. Nach Ablauf dieser Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht Zeit werden wir diese Entscheidung nochmals auf den Prüfstand 1. Straßenanlieger haben regelmäßig innerhalb der geschlossenen stellen. Sollte es sich im Winterbetrieb notwendig machen, kann es zu Einschränkungen kommen. Ortslage Gehwege einschließlich der Straßenrinnen, die unmittel- bar mit Gehwegen in Verbindung stehen, nach Maßgabe dieser Satzung zu reinigen, bei Schneehäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. … Mike Purfürst, Bürgermeister § 2 Verpflichtete Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Straßenanlieger im Sinne dieser Satzung sind die Eigentümer und sehr geehrte Damen und Herren, Besitzer, deren Grundstücke an einer Straße liegen oder von ihr einen Zugang haben. Besitzer sind insbesondere Mieter, Pächter und Nutzer, die die tat- ich bedanke mich auf diesem Wege auf das Herzlichste für die vie- len Glückwünsche zum 125-jährigen Bestehen unserer Stadtbiblio- sächliche Gewalt über das Grundstück und die darauf befindlichen thek. Viele Leserinnen und Leser bedanken sich auch für die gute Anlagen ganz oder teilweise ausüben. Betreuung und Empfehlung lesenswerter Bücher und freuen sich, Als Straßenanlieger gelten ferner auch die Eigentümer und Besitzer dass es so etwas noch gibt. Von Frau Petra Steps hat unsere Stadt- solcher Grundstücke, die von der Straße durch eine im Eigentum bibliothek zu den zurückliegenden Krimitagen sehr gute Bücher der Stadt oder des Trägers der Straßenbaulast stehende, nicht ge- erhalten. Herzlichen Dank dafür. Diese neuen Krimis sind in den nutzte, unbebaute Fläche getrennt sind, wenn der Abstand zwi- Bestand unserer Bibliothek aufgenommen worden und können schen Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als zehn Meter ausgeliehen werden. Die in jedem Jahr stattfindenden Krimitage beträgt. sind stets sehr gut organisiert und empfehlenswert. Ich selbst war Sind mehrere Straßenanlieger nach dieser Satzung gemeinsam dieses Jahr zur Buchlesung anlässlich der Krimitage im Schloss verpflichtet, so haben sie durch geeignete Maßnahmen sicher- Treuen und im Gärtnerhaus in Mylau. zustellen, dass die ihnen obliegenden Pflichten ordnungsgemäß In Vorbereitung des Jubiläums ,,140 Jahre Freiwillige Feuerwehr erfüllt werden können. Stadt Netzschkau“ hat Herr Oliver Straub ein Buch unter dem Titel § 3 „Die Geschichte des Brandschutzes in Netzschkau“ geschrieben. Gegenstand der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht Dieses Buch kann ausgeliehen oder auch käuflich erworben wer- 1. Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die ausschließlich dem den. Von Herrn Horst Becher hat unsere Bibliothek eine Fotochro- öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten Flächen ohne Rück- nik „Station Junger Naturforscher 1953 – 1991“ geschenkt bekom- sicht auf ihren Ausbauzustand. Gehwege sind auch Verbindungs- men. Dieses Buch kann ebenfalls ausgeliehen werden. fußwege. Soweit Gehwege am Rande von Fahrbahnen beidseitig Ich bedanke mich für die bisher gehaltene Treue zur Stadtbiblio- nicht vorhanden sind, gilt ein Streifen von 1,50 m Breite am Fahr- thek und würde mich über weiterhin zahlreiche Besuche freuen. bahnrand als Gehweg. 2. Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zu der sie erschlie- Unsere Öffnungszeiten: ßenden Straße, so bilden das an die Straße angrenzende Grund- dienstags 13.00 – 18.00 Uhr stück (Kopfgrundstück) und die dahinterliegenden Grundstücke donnerstags 11.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr (Hinterliegergrundstücke) eine Straßenreinigungseinheit. Hinter- Es verbleibt mit freundlichen Grüßen liegergrundstücke sind nur solche Grundstücke, die nicht selbst Petra Zillig an eine öffentliche Straße oder einen öffentlichen Weg angrenzen. Impressum: Das Amtsblatt erscheint 1 x monatlich kostenlos für alle Haushalte im Verwaltungsgebiet. Herausgeber: Stadtverwaltung Netzschkau, Gemeindeverwaltung Limbach, Secundo-Verlag GmbH • E-Mail: c.hegner@stadtverwaltung- netzschkau.de • Internet: www.netzschkau.de • Verantwortlich für den amtlichen Teil: der Bürgermeister der Stadt Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau; für die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Limbach: der Bürgermeister der Gemeinde Limbach, Alte Schulgasse 1, 08491 Limbach; für den Inhalt der Rubriken: die aufgeführten Verfasser; für den Druck und Verlag: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3, 08496 Neumark, Telefon 03 76 00 / 36 75, Telefax 03 76 00 / 36 76; für den übrigen Inhalt und Anzeigenteil: Herr Peter Geiger • Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 04.11.2013 • Erscheinungstag nächste Ausgabe: 13.11.2013 Bürger außerhalb des Verantwortlichkeitsbereiches der Stadtverwaltung Netzschkau und der Gemeindeverwaltung Limbach können den Stadtanzeiger sowohl im Sekretariat des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Netzschkau als auch in der Gemeindeverwaltung Limbach abholen.
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